Haus- und Straßensammlung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat vom 18. August bis zum 1. September dem dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. eine Spende-Sammelerlaubnis für das Stadtgebiet Eisenach erteilt. Die Sammler haben sich auszuweisen mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Name des Veranstalters, Art der Sammlung, Sammlungsort und -zeit.
Die Spenden sind von den Sammlern in eine Liste einzutragen, die nach dem Ende der Sammlung dem Landesverwaltungsamt zur Einsichtnahme vorgelegt werden muss.

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