Haushalt der Stadt: Offene Fragen klären

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CDU-Fraktion lehnt vom Land geforderte erneute Steuererhöhung für 2016 ab

Am vergangenen Dienstag beschäftigte sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt mit dem „Begleitschreiben“ des Landesverwaltungsamtes zur Genehmigung des Haushaltes der Stadt für 2015. Die Vertreter der CDU-Fraktion im Finanzausschuss, Raymond Walk und Dr. René Kliebisch, hinterfragten das von der Stadtspitze vorgelegte Zahlenwerk. Das Gute vorweg: Der Haushalt 2015 ist unter Auflagen genehmigt – gerade noch so, bevor das Jahr zu Ende geht. Richtig ist aber auch, dass wir ca. eine Mio. Euro weniger als Bedarfszuweisung erhalten, als im Haushaltentwurf eingeplant. Bedauerlich ist, dass es zu den Folgen nur unbefriedigende Aussagen und Darstellungen der Stadtspitze gibt.

Und auch wenn die Verwaltung schnell auf diese Tatsache reagieren musste, sind mehrere Fragen zu klären. Kritisiert wird auch, warum die Ausschussmitglieder erst zehn Tage nach Eingang des Schreibens vom Land und tatsächlich 90 Minuten vor der Sitzung die Liste der erneuten Kürzungen zur Kenntnis bekommen. Eine sachgerechte und der Bedeutung des Themas angemessene Vorbereitung ist damit unmöglich.

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So heißt es im Begleitschreiben des Landes:

Investitionen i.H. von 1,03 Mio. Euro wurden (im Haushaltsplan) nicht nachgewiesen.

Auf Nachfrage der CDU-Vertreter im Ausschuss, um welche Investitionen es sich dabei konkret handele, hieß es, man kenne die Gründe nicht und die Aussage des Landes sei so nicht nachvollziehbar. Hier gibt es weiteren Erläuterungsbedarf! Auch sei nicht geplant, gegen den Bescheid Widerspruch zu erheben.

Der Ausblick auf 2016 offenbart: Wenn es nach dem Land und dem „Kleingedruckten“ in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung des diesjährigen Haushaltes geht, müssen die Steuern, nach der bereits erfolgten Erhöhung in 2015, erneut angehoben werden. Und zwar sollen sich die Hebesätze bei der Grundsteuer A auf 366 (bisher 332), der Grundsteuer B auf 520 (472) sowie der Gewerbesteuer auf 479 (460) erhöhen. Diese Forderung ist als „Auflage“ formuliert, was nichts anderes bedeutet, dass ansonsten die Hilfen dieses Jahres zurückzuzahlen sind! Allein für die Grundstückseigentümer in Eisenach würde dies eine nochmalige Erhöhung der Grundsteuer um 10 Prozent bedeuten.

Ziel muss es daher sein, eine Änderung der bisherigen Verwaltungsvorschrift für die Gewährung von Bedarfszuweisungen zu erreichen. Zudem müsse es weitere Gespräche mit der Landesregierung zu einer bisher verpflichteten Anrechnung der „Theaterzuschüsse“ in Höhe von 2 Millionen Euro geben. Diese werden nach derzeitigem Stand mit den gewährten Bedarfszuweisungen „verrechnet“.

Positiv wird die Ankündigung aufgegriffen, dass der Haushalt 2016 bereits im Frühjahr 2016 beschlossen werden soll. Damit wird einer steten CDU-Forderung nach Herstellung frühzeitiger Planungssicherheit entsprochen.

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