Haushalt durch den Stadtrat beschlossen

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Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 6. Februar durch den Eisenacher Stadtrat beschlossen. Notwendige Änderungen sind in einer Änderungsliste erfasst und ebenfalls vorgelegt und beschlossen worden.

Die wichtigsten Positionen

Der Etat umfasst eine Summe von 118 Millionen Euro. Knappe 92 Millionen Euro entfallen auf den Verwaltungsteil, etwa 26 Millionen auf den investiven Bereich. Die allgemeine Rücklage hat zum Beginn des Haushaltsjahres einen Bestand von 16,3 Millionen Euro. Hierin enthalten ist der für die Investmaßnahme „Wartburgarena – O1“ enthaltene Anteil in Höhe von rund 9 Millionen Euro.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer sowie die Schlüsselzuweisungen stellen die wesentlichen Einnahmepositionen dar.

Zu den wichtigsten Investitionen zählen im Jahr 2024 das O1, vielfältige Arbeiten an verschiedenen Schulen und Sporthallen (darunter Jahn-Sporthalle und Goethehalle). Aber auch Maßnahmen der Dorferneuerung in Neuenhof und Neukirchen und Investitionen im Brandschutz zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen stehen auf dem Plan.

Auf der städtischen Prioritätenliste stehen derzeit 54 Projekte. Welche Projekte tatsächlich umgesetzt werden können, hängt – aufgrund der begrenzten städtischen Eigenmittel – vor allem von der Fördermittelquote ab. So ist beispielsweise die Sanierung der Sporthalle der Mosewaldschule etliche Plätze vorgerückt, da hier nun ein Fördermittelbescheid des Landes vorliegt.

Weiteres Vorgehen

Die Haushaltssatzung wird nun der Rechtsaufsichtbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, vorgelegt. Sofern dieses nichts beanstandet, darf die Haushaltssatzung frühestens nach Ablauf eines Monats öffentlich bekannt gemacht werden und tritt dann rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Hintergrund

Nach der Thüringer Kommunalordnung muss die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen. In dieser sind die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite sowie die Höhe der Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.