Hinweise zu Gottesdiensten und Versammlungen

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Gottesdienste können unter Einhaltung von Regeln stattfinden – angemeldete und genehmigte Versammlungen unter Auflagen auch

Hier noch einmal die Zusammenfassung, was seit dem 23. April 2020 wieder möglich ist – Gottesdienste und Versammlungen – allerdings unter Einhaltung von Regeln und Auflagen:

Seit dem 23. April 2020 sind Versammlungen in geschlossenen Räumen (maximal 30 Teilnehmer) und Versammlungen unter freiem Himmel (maximal 50 Teilnehmer) wieder möglich. Mit Versammlungen sind aber keine privaten oder familiären Treffen oder sonstige Zusammenkünfte gemeint. Diese sind weiterhin nicht möglich.

Der Begriff Versammlungen bezieht sich auf die im Versammlungsgesetz genannten öffentlichen Versammlungen und Aufzüge – Demonstrationen. Diese sind, nach vorheriger Anmeldung beim jeweiligen Ordnungsamt, wieder möglich. Allerdings müssen mehrere Auflagen erfüllt werden, damit solche Veranstaltungen stattfinden können.

Gottesdienste und religiöse Handlungen
Die Kirchen, die jüdische Gemeinschaft und die muslimischen Gemeinschaften haben ebenfalls seit dem 23. April wieder Möglichkeit, ihre Gottesdienste und religiöse Handlungen stattfinden zu lassen. Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, wie Teilnahme geordnet gewährleistet werden kann. Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen kommen. Je nach Größe des Raumes und Anzahl der Plätze ist die Teilnehmerzahl zu begrenzen. Die religiösen Handlungen werden nur vom unbedingt erforderlichem liturgischen Personal vorgenommen. Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen ebenso wie Trauergottesdienste finden im kleinen Kreis statt. Selbstverständlich müssen die Abstandsregelungen eingehalten werden, auch der Mund-Nasen-Schutz soll getragen werden. Chöre, Orchester und Blasorchester treten nicht auf, stattdessen einzelne Musiker oder der Kantor. Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden. Ebenso sollen sich die Gottesdienstbesucher vor Eintritt in die Kirche die Hände desinfizieren. Weitere Hygieneregeln wie zum Beispiel das Mitbringen eigener Gesangbücher von zuhause und das regelmäßige Desinfizieren der Räumlichkeiten sind einzuhalten.

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