Hort-Gebühren Stadt Eisenach: Hinweise für Eltern

Das Land Thüringen hatte bekannt gegeben, dass für den Monat April keine Kita-Gebühren zu zahlen sind. Das trifft auch auf die Hortgebühren zu. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten werden daher seitens der Stadt Eisenach keine Hortgebühren vom Konto abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, möchten diesen bitte für April 2020 einstellen beziehungsweise aussetzen. Selbstständige Rücklastschriften sollten nicht veranlasst werden, da ansonsten Rücklastschriftgebühren entstehen können. Sollten Eltern die Zahlung für April 2020 bereits veranlasst haben, wird die Stadt den gezahlten Betrag für den Folgemonat buchen, so dass im Mai nicht eingezahlt werden braucht.

Janina Walter

Stadtverwaltung Eisenach

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