Hortgebühren der Stadt Eisenach sollen angepasst werden

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Symbolbild
Die Stadtverwaltung hat den öffentlichen Gremien der Stadt Eisenach eine neue Satzung zur Gebührenstaffelung der Hortgebühren für die Stadt Eisenach vorgelegt. Sie soll in der Stadtratssitzung am 9. Mai beschlossen werden. Anlass für die Anpassung sind gestiegene Kosten bei den Betriebskosten, ebenso wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung schon seit mehreren Jahren angemahnt, die Kostensituation regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Hortgebühren für Schulen in staatlicher Trägerschaft der Stadt Eisenach sind seit 2013 unverändert.
Wir haben uns das nicht leicht gemacht, wir wissen um die Kostensteigerungen in den Familien. Dennoch müssen wir die Gebühren anpassen, um den Mehrbedarf an Sachkosten decken zu können, sagt der Hauptamtliche Beigeordnete der Stadt Eisenach, Ingo Wachtmeister.
Erhöhung des Sachkostenbeitrages liegt bei maximal elf Euro pro Monat
Eltern, deren Kinder derzeitig den Hort besuchen oder künftig besuchen, werden gemäß ihres Einkommens sozial gestaffelt an den Kosten der sonstigen Betriebskosten beteiligt.
Die Beteiligung der Eltern an den Personalkosten regelt indes Paragraf 4 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Hortbetreuung. Dies Geld vereinnahmt die Stadt Eisenach als Schulträger, muss es jedoch in voller Höhe an den Freistaat abführen.
Einkommen ab 1060 Euro – das ist die niedrigste Einkommensstufe – sollen künftig vier Euro pro Monat mehr zahlen, Einkommen zwischen 1500 und 2500 Euro acht Euro mehr pro Monat. Ab einem Einkommen von 2500 Euro sind es elf Euro.
Aktuell liegen damit die Hortgebühren zur Personalkosten- und Sachkostenbeteiligung zwischen 34 Euro und 84 Euro bei einer Betreuung über zehn Stunden pro Woche. Bei einer Betreuung unter zehn Stunden sind zwischen 20,40 Euro und 50,40 Euro zu zahlen. Eltern, deren Einkommen bis zu 1.060 Euro beträgt sowie Empfänger von ALG II sind befreit.
Die Anpassung um durchschnittlich drei Prozent soll ab August 2023 rechtskräftig werden.