Hortgebühren werden neu berechnet

Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und COVID-19 wurden in Thüringen alle Schulen ab dem 17. März geschlossen. Seither entfällt auch die reguläre Hortbetreuung für die Kinder der Grundschulen sowie der Gemeinschaftsschule in der Stadt Eisenach (bis auf eine Notbetreuung im Ausnahmefall).

Deshalb verzichtete Eisenach seit dem Monat April auf den Einzug von Hortgebühren. Sollten dennoch im Einzelfall Gebühren für den Schließzeitraum abgebucht oder Zahlungen von den Elternerfolgt sein, wird der gezahlte Betrag mit den zukünftigen Gebühren verrechnet bzw. bei beendeter Hortnutzung zurückgezahlt. Gleiches gilt für gezahlte Teilbeträge für anteilige Schließzeiten – beispielsweise im März.

Die Schulverwaltung bereitet aus diesen Gründen derzeit die erforderlichen Änderungsbescheide für die Hortgebühren vor. Da die Corona-Pandemie auch erheblich wirtschaftliche und finanzielle Auswirkung (zum Beispiel Kurzarbeit) für viele Menschen bedeutet, wird in vielen Fällen auch das anzurechnende Einkommen neu festzusetzen sein. Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle betroffenen Eltern, geänderte Einkommensverhältnisse mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2020 der Abteilung Schulverwaltung im städtischen Bildungsamt mitzuteilen. So kann die Neuprüfung der Einkommensverhältnisse konkret berücksichtigt werden.

Sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere zu einer möglichen Anrechnung der Notbetreuung, vom Thüringer Landtag entschieden wurden, beginnt die Schulverwaltung die erforderlichen Änderungsbescheide für die Hortgebühren zu erstellen. Die Schulverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bearbeitung eine längere Zeit beanspruchen wird.

 

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