Hundezählung kommt in Kürze: Hunde umgehend steuerlich anmelden

Wie viele Hunde leben in den Eisenacher Haushalten? Dieser Frage wird die Stadtverwaltung Eisenach im Frühjahr nachgehen und hat eine Hundezählung in Auftrag gegeben. Die Bestandsaufnahme erfolgt vor allem aus Gründen der Steuergerechtigkeit. Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach sind Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde bei der Stadt anzumelden und die entsprechende Hundesteuer zu zahlen. Nicht alle Hundehalter melden ihr Tier jedoch an. Deshalb ist eine Bestandsaufnahme und ein verwaltungsinterner Abgleich in der Steuerabteilung notwendig.

Hundehalter, die der Anmeldepflicht noch nicht nachgekommen sind, sollten dies umgehend nachholen. Die jährliche Hundesteuer beträgt aktuell für einen Hund 84 Euro, für einen gefährlichen Hund 600 Euro. Ausführliche Informationen rund um das Thema Hundesteuer können in der entsprechenden Satzung nachgelesen werden – zu finden auf der städtischen Internetseite eisenach.de – Rubrik „Bürgerservice“ – Menüpunkt „Ortsrecht“. In der Satzung ist auch geregelt, dass eine unterlassene oder verspätete steuerliche Anmeldung eines Hundes ein Bußgeld bedeuten oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Weitere Informationen gibt es hier:
Abteilung Steuern der Stadt Eisenach
Markt 2, Zimmer 205
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9 bis 12 Uhr, Dienstag: 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag: 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung.

Bürgerbüro,  Markt 22
Montag und Freitag: 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis
13 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr.

Telefonische Auskünfte zur Hundesteuer sind ebenfalls möglich: 03691 670 223.

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