Hundezucht in Ütteroda muss bis Ende Juli aufgelöst werden
Das Veterinäramt des Wartburgkreises hat gestern an eine Hundehalterin in Ütteroda den Bescheid erteilt, ihren Hundebestand bis zum 31. Juli vollständig aufzulösen. Weil die Frau ohne Zucht- und Handelserlaubnis zeitweise über 100 Hunde hielt, hatte das Veterinäramt des Wartburgkreises bereits im Juli letzten Jahres die Auflösung des stetig gewachsenen Hundebestandes angeordnet. Die Hundehalterin hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch erhoben. Zunächst beim Verwaltungsgericht Meiningen und nach Ablehnung ihres Antrags dort, beim Oberverwaltungsgericht Weimar. Nachdem der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Weimar nun die Rechtsauffassung des Veterinäramtes bestätigt hat, sind für die Ütterodaerin keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich und die Hunde müssen innerhalb der vom Gericht gesetzten Mindestfrist von drei Monaten abgegeben werden.
«Diese Frist berücksichtigt einerseits gerade noch unser Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände und gibt der Hundehalterin andererseits aber auch ausreichend Zeit, zu planen, wo sie die Tiere unterbringt und das auch umzusetzen», so die Kreisbeigeordnete Nicole Gehret. Die Hunde dürfen dabei nur verschenkt, nicht aber verkauft werden. Nach Angaben des Amtstierarztes Dr. Silvio Knyrim stehen für die kostenfreie Aufnahme der Hunde Privatpersonen, bundesweite Tierschutzvereine, Tierheime und sonstige Tierschutzorganisationen zur Verfügung. Um die artgerechte Unterbringung sicherzustellen, wurde der Hundehalterin aufgegeben, turnusgemäß dem Veterinäramt über den Fortgang der Bestandsauflösung zu berichten und die Unterbringung der einzelnen Hunde entsprechend zu dokumentieren. Sollte die Hundezucht nach Ablauf der Frist nicht aufgelöst sein, wird die Behörde die Auflösung vornehmen.