Hilfe für Flüchtlinge und Asylbewerber weiter notwendig – Dank für Spendenbereitschaft der Eisenacher

In der Stadt Eisenach leben derzeit 41 Ausländer, die von Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind und eine Aufenthaltserlaubnis haben. Darüber hinaus wohnen 128 Asylbewerber in Eisenach, deren Antrag derzeit geprüft wird. Weiteren 107 ausländischen Bürgern ist der Asylantrag abgelehnt worden. Ihre Ausreise konnte jedoch aus verschiedenen Gründen noch nicht erfolgen, ihr Aufenthalt wird vorläufig geduldet.

„Die Menschen, die hier Asyl suchen, sind aus ihren Ländern aus verschiedenen Gründen geflüchtet und brauchen Hilfe“, sagt Maike Röder, ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Migrationshintergrund in der Wartburgstadt (Ausländerbeauftragte). Sie ist eine der ersten Ansprechpartnerinnen für die ausländischen Mitbürger, die derzeit in Eisenach leben. Im Moment kümmert sie sich mit großem Einsatz um die 41 anerkannten Flüchtlinge. Sie stammen unter anderem aus Syrien, Irak und Afghanistan. Mit dem Erhalt der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland sind sie jedoch mehr oder weniger auf sich gestellt, während die Asylbewerber und die Geduldeten von staatlicher Seite Unterkünfte und Unterstützung erhalten.

Die anerkannten Flüchtlinge haben nun die gleichen Rechte und Pflichten wie Deutsche. Das heißt: sie müssen sich selbst eine Wohnung und einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen bzw. bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchende melden. Maike Röder hilft ihnen auf diesem Weg in Eisenach. „Es gibt hier eine große Spendenbereitschaft, für die ich sehr dankbar bin“, sagt Röder. Aber die Suche nach Wohnungen ist in der Stadt nicht immer einfach. Von den 41 Flüchtlingen sind 24 Einzelpersonen – Männer, die voraus geflüchtet sind und ihre Familien nachholen möchten. Maike Röder sucht noch für einige dieser Männer geeignet Wohnungen und hofft hierbei auch auf die Unterstützung privater Wohnungseigentümer.

Auch bei der Überwindung von Sprachbarrieren wünscht sich die Ausländerbeauftragte Hilfe von den Eisenachern. Die Flüchtlinge können erst dann ihre teilweisen Deutschkenntnisse in Sprachkursen festigen und erweitern, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. „Deshalb ist es gerade in der Anfangszeit wichtig, mit Deutschen in Kontakt zu kommen und auch Deutsch sprechen zu üben“, sagt Maike Röder. Dabei geht es vor allem darum, Alltagsdeutsch zu sprechen. Patenschaften für zum Beispiel drei Monate sind eine gute Möglichkeit, regelmäßig die Deutsche Sprache zu üben.

Sprachbarrieren gibt es auch zwischen den ausländischen Eltern und den Schulen oder Kindereinrichtungen zu überwinden. Während die erwachsenen Asylbewerber noch keine Sprachkurse besuchen dürfen, besteht für die Kinder nachdreimonatigem Aufenthalt in Deutschland bereits eine Schulpflicht; kleinere Kinder können auch Kindertagesstätten besuchen. Hier gibt es häufig Verständigungsschwierigkeiten, wenn die Lehrer oder Erzieher mit den Eltern sprechen müssen – sei es bei organisatorischen Erklärungen oder auch, um über eine Erkrankung des Kindes zu informieren. „Hier können so genannte ,Schulpaten‘ mit Fremdsprachenkenntnissen für eine befristete Zeit als Vermittler helfen“, betont Maike Röder.

Kontakte für Spenden und Hilfen:

Wer Hilfen, Kontakte oder Spenden für die Flüchtlinge geben möchte, kann sich über das städtische Bürgerbüro an die Ausländerbeauftragte oder an die Ausländerbehörde bei der Stadtverwaltung wenden. Die Ausländerbeauftragte ist zudem bei ihrer wöchentlichen Sprechstunde – donnerstags von 14 bis 15 Uhr – im Bürgerbüro der Stadt (Markt 22, Tel.: 03691 / 670 808) direkt erreichbar.

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Kontakte: Stadtverwaltung Eisenach

– Bürgerbüro, Markt 22, Tel.: 03691 / 670 800, E-Mail: buergerbuero@eisenach.de, Sprechzeiten: Montag – 8 bis 16 Uhr, Dienstag – 8 bis 18 Uhr, Mittwoch – 8 bis 13 Uhr, Donnerstag – 7 bis 18 Uhr, Freitag – 8 bis 16 Uhr und Samstag – 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung ab 7 Uhr),
– Ausländerbehörde im Ordnungsamt der Stadt, Markt 2, Tel.: 03691 / 670, E-Mail: auslaender@eisenach.de,

Sprechzeiten: Montag – 9 bis 12 Uhr, Dienstag – 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, Donnerstag – 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Freitag – 9 bis 12 Uhr.

Flüchtlinge, Asylbewerber, Geduldete:
Flüchtlinge sind Menschen, deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie gelten als anerkannte Flüchtlinge nach dem Grundgesetz und bekommen eine Aufenthaltserlaubnis. Sie können sich im gesamten Bundesgebiet eine Wohnung sowie Arbeit suchen und erhalten die gleichen Sozialleistungen wie Deutsche.

Asylbewerber sind aus ihrem Heimatland geflüchtet und habeneinen Asylantrag in Deutschland gestellt. Solange das Prüfverfahren des Bundesamtes für Migration läuft, ist ihnen der Aufenthalt hier gestattet. Sie erhalten über die Sozialämter eine Unterkunft und Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die Kosten werden der Stadt/dem Kreis entsprechend der Thüringer Flüchtlingskostenerstattungs-Verordnung erstattet. Die Versorgung richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, in dem bestimmte Regelsätze(gestaffelt je nach Lebenslage) festgelegt sind.

Wird das Asylverfahren negativ beschieden, können diese Personen wegen besonderer Gründe eine Duldungen erhalten. Grundsätzlich stehen sie kurz vor der Ausreise/Abschiebung. Ihre Ausreise kann jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht erfolgen – beispielsweise wegen eines Winterabschiebeverbotes, wegen Krankheit oder weil die Betroffenen keine Pässe vorlegen, ohne die eine Ausreise nicht möglich ist. Die Ausländerbehörde ist dann verpflichtet, sich um die Passbeschaffung zu bemühen. Während dieser Zeit befinden sich die Personen in der Duldung.

Ausländerbeirat der Stadt Eisenach:

In der Stadt Eisenach gibt es einen Ausländerbeirat. Er wurde im März 2015 neu berufen. Seine sieben Mitglieder glieder sind ehrenamtlich für die Dauer der Amtszeit des Stadtrates tätig. Er hat die Aufgabe, an der Verbesserung der Lebensverhältnisse der ausländischen Einwohner (mit Aufenthaltstitel) in der Stadt mitzuwirken, ihnen das Leben in Deutschland zu erleichtern und die Beziehungen zwischen den deutschen und den ausländischen Einwohnern in der Stadt zu fördern. Der Ausländerbeirat berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in Ausländerfragen.

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