Inflation bläht Steuereinnahmen auf – Reale Einnahmeverluste befürchtet

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen korrigiert für die kommenden Jahre seine Einnahmeerwartungen gegenüber seiner letzten Schätzung vom Mai 2022 deutlich nach oben, obwohl sich die wirtschaftlichen Erwartungen massiv verschlechtert haben. Die jährlichen Abweichungen liegen bundesweit bei bis zu 45 Milliarden Euro. Ursache hierfür ist die gestiegene Inflationserwartung. Der Steuerschätzung wird daher ein höheres, an aktuellen Preisen gemessenes Wirtschaftsvolumen zugrunde gelegt.

Zu den Ergebnissen der gestrigen Steuerschätzung sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

Wir alle spüren die Inflation in unseren Geldbeuteln: Rasant steigende Preise belasten die Haushalte. Auch die Städte sind massiv von den steigenden Preisen betroffen. Die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung bedeuten deshalb nicht, dass sich die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden verbessert. Lediglich auf dem Papier haben die Städte ein Mehr an Steuereinnahmen. In der Realität können sie aber weniger kaufen. Die Inflation und steigende Kosten fressen die Zugewinne auf. In dieser Situation können die Kommunen weder zusätzliche Einnahmeverluste noch neue Belastungen verkraften. Im Ergebnis würde das flächendeckend zu Nothaushalten und drastischen Einsparungen an anderer Stelle führen.

Zentrale Ergebnisse der Steuerschätzung für die Städte und Gemeinden
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert für die Städte und Gemeinden eine Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den Bund werden Einnahmesteigerungen von 7,8 Prozent erwartet, für die Länder Steigerungen in Höhe von 4,9 Prozent.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Steuer der Städte. Ihr Gesamtaufkommen wird 2022 voraussichtlich bei 67,3 Milliarden Euro liegen, im Jahr 2023 voraussichtlich bei 69,0 Milliarden Euro.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen legte seiner Prognose die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung vom Anfang Oktober zugrunde. Wichtige angekündigte, aber noch nicht beschlossene Steuerrechtsänderungen wie die Anhebung des Grundfreibetrages in der Einkommensteuer sind in der Steuerschätzung noch nicht berücksichtigt.

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