Information zu Bildungs- und Teilhabeleistungen an die Eisenacher Bürgerinnen und Bürger

Aufgrund der Einkreisung der Stadt Eisenach in den Wartburgkreis ergeben sich ab dem 1. Januar 2022 Zuständigkeitswechsel für die Bearbeitung und Zahlung von Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem zweitem Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter beantragt haben, beantragen wollen oder bereits beziehen, erhalten ab dem 1. Januar 2022 auch die Leistungen der Bildung und Teilhabe vom Jobcenter. Nähere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sind auf der Internetseite des Jobcenters (www.jobcenter-wartburgkreis.de) zu finden.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Wohngeldgeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragt haben, beantragen wollen oder bereits beziehen, müssen ab dem 1. Januar 2022 den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Versorgung und Migration stellen. Alle, über das Jahr hinaus, anspruchsberechtigten Familien erhalten zusätzlich in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben vom Wartburgkreis.

Nähere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Wartburgkreises www.wartburgkreis.de zu finden.

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