Information zur Mittagsversorgung an Eisenacher Schulen

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Der Vertrag mit dem Catering-Unternehmen, das ein Großteil der Schulen der Stadt Eisenach beliefert, wird nicht über den 31. Juli 2023 hinaus fortgesetzt. Grund für diese Entscheidung ist die zuletzt ohne Zustimmung der Stadt Eisenach erfolgte einseitige Erhöhung der Preise für die Mittagsversorgung der Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Januar 2023. Obwohl die Stadt Eisenach einer Erhöhung der Preise nicht zugestimmt hat, wurde diese durch die Firma einseitig gegenüber den Eltern durchgesetzt.

Eine Erhöhung der Preise für die Mittagsversorgung war in beiderseitigem Einvernehmen zwischen Stadt und dem Caterer bereits zum 1. August 2022 erfolgt, um die Mittagsversorgung für die Schüler*innen am Standort weiterhin sicherzustellen. Gründe für diese Preiserhöhung waren die Erhöhung des Mindestlohnes beziehungsweise gestiegene Waren- und Energiekosten, die die Firma nicht kompensieren konnte.

Die nun erfolgte nochmalige einseitige Erhöhung der Preise zum Jahresanfang war mit der Stadt Eisenach nicht abgestimmt. Eine Offenlegung der Kalkulation durch den Caterer in den erforderlichen Einzelheiten erfolgte nicht, sodass keine ausreichende Grundlage zur Prüfung vorlag und auf dieser Grundlage die Verantwortlichen der Stadtverwaltung der Preiserhöhung nicht zugestimmt hatten.

Laut Vertrag zwischen Caterer und Stadt bedarf eine Preiserhöhung der Zustimmung beider Vertragspartner und einer nachfolgenden schriftlichen Anpassung des Vertrages, um rechtliche Wirksamkeit zu entfalten. Das war jedoch nicht geschehen. Das Vorgehen des Essensanbieters stellt nach Ansicht der Stadt eine Vertragsverletzung dar, auf deren Grundlage bereits im Dezember 2022 eine Abmahnung erfolgte. Die Firma wurde aufgefordert, die Erhöhung der Preise rückgängig zu machen, damit das Mittagessen der Schüler*innen zum bisherigen Preis angeboten werden kann. Da kein Einlenken erfolgt ist, werden durch die Stadt nun rechtliche Schritte geprüft. Unter anderem wird eine Feststellungsklage erwogen, die, sofern sie rechtlich erfolgreich ist, die Eltern in die Lage versetzt, ihrerseits zu viel gezahlte Entgelte vom Essensanbieter zurück zu fordern.

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