Information zur Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022

Aufgrund der derzeitig unklaren Situation wird die Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022 vorerst ausgesetzt.

Das bedeutet, für den Monat Januar 2022 erfolgt zur Fälligkeit 01. Januar 2022 kein Einzug der Hortgebühren bei den Eltern, welche ein SEPA-Mandat erteilt haben.

Außerdem werden die Eltern, die einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hortgebühren eingerichtet haben gebeten, diesen für Januar 2022 momentan auszusetzen.

Nach einer Entscheidung zur Betreuungssituation, seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, erfolgt eine gesonderte Mitteilung über die Zahlung der Hortgebühren für den Monat Januar 2022.