Informationen für Hundebesitzer

Die Stadtverwaltung Eisenach erinnert Hundehalter in der Stadt und in den Ortsteilen daran, dass ihre Vierbeiner sowohl bei der Steuerabteilung als auch beim Ordnungsamt angemeldet sein müssen. Das alleinige Anmelden bei der Steuerabteilung ist in Thüringen nicht ausreichend. Wer seinen Hund beim Ordnungsamt anmeldet, bringt bitte einen Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung mit. Ebenfalls mitzubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Hund einen Mikrochip hat. Der Chip sorgt dafür, dass der Hund lebenslang gekennzeichnet ist. Hundehalter müssen beachten, dass Namensänderungen, neue Anschriften und sonstige Änderungen bei der Hundehaltung dem Ordnungsamt mitgeteilt werden müssen. Das ist in der Thüringer Chippflichtverordnung vom 1. April 2020 gesetzlich geregelt. Wer Fragen zu diesem Thema hat, kann sich gerne telefonisch an das Ordnungsamt der Stadt Eisenach wenden – 03691/670-317 oder -670-344.

Seit dem 1. September 2011 (In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren) sind Hundehalter verpflichtet, oben genannte Nachweise zu erbringen.

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