Informationen zur Datenweitergabe: Widerspruch ist möglich

Auf der Grundlage des Thüringer Meldegesetzes ist das Eisenacher Bürgerbüro verpflichtet – in  beschränktem Umfang und nur auf Anfrage – personenbezogene Daten an Parteien, Wählergruppen, parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften, Presse, Rundfunk, andere Medien, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften weiterzugeben. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.

Aus aktuellem Anlass-Bundestagswahl 2017:
Ab sechs Monate vor einer allgemeinen Wahl muss das Bürgerbüro – sofern Parteien und Wählergruppen anfragen – Auskünfte aus dem Melderegister geben. Mitgeteilt werden der Vor- und Nachname, Doktorgrade und Anschriften von zum Beispiel Erstwählern (Gruppen Wahlberechtigter, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist). Die entsprechende Öffentliche Bekanntmachung enthält darüber hinaus noch weitere Angaben zu Übermittlungen von Daten. Die Bekanntmachung wird jedes Jahr von der Stadt Eisenach in der Tagespresse veröffentlicht, zuletzt im Juni 2017.

Wichtig: Widerspruch ist jederzeit möglich.
Einwohner der Stadt Eisenach, die nicht möchten, dass ihre Daten weitergegeben werden, können jederzeit Widerspruch einlegen. Das ist entweder schriftlich (Stadtverwaltung Eisenach, Bürgerbüro, Markt 22, 99817 Eisenach) oder persönlich im Bürgerbüro möglich. Ein einmaliger Widerspruch reicht aus. Wer also bereits der Datenweitergabe widersprochen hat, braucht dies nicht jährlich zu wiederholen.

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