Informationen zur Tierbestandserhebung

Die Thüringer Tierseuchenkasse führt die alljährliche amtliche Tierbestandserhebung entsprechend dem Thüringer Tierseuchengesetz durch – für das Jahr 2020 zum Stichtag 3. Januar 2020.

Gemäß Satzung der Tierseuchenkasse sind alle Tierbesitzer verpflichtet, ihre meldepflichtigen Tiere mit Hilfe eines amtlichen Erhebungsbogens (Meldekarte) anzuzeigen. Dies betrifft in erster Linie die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienenvölkern.

Diese Meldung ist von den Tierhaltern direkt an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4 in 07745 Jena zu schicken. Dort können sich auch die neuen Tierbesitzer melden, die noch keine Meldekarte erhalten haben.

Über konkrete Bedingungen, Fristen und Voraussetzungen zur Tierbestandserhebung informieren öffentliche Aushänge in den Schaukästen der Stadtverwaltung Eisenach. Der Text der „Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2020“ kann zudem im Internet unter der Adresse www.thueringertierseuchenkasse.de abgerufen werden.

Anzeige
Anzeige