Informationen zur Wahl
Bei der Bundestagswahl am Sonntag hat jeder Wähler zwei Stimmen:
– eine Erststimme (Personenwahl) für die direkte Wahl eines Bewerbers in seinem Wahlkreis (auf der linken schwarzbedruckten Hälfte des Stimmzettels)
– eine Zweitstimme (Verhältniswahl) für die Wahl der Landesliste einer Partei (auf der rechten blaubedruckten Hälfte des Stimmzettels).
Mit diesem Zweistimmen-Wahlsystem ist es dem Wähler möglich, eine differenzierte Entscheidung zwischen dem Wahlkreiskandidaten und dem Landeslistenvorschlag einer Partei zu treffen. Beide Stimmen können dabei völlig unabhängig voneinander gegeben werden.
Jeder Wähler kann jeweils nur eine Erststimme und nur eine Zweitstimme abgeben; für jede Stimmart ist also nur ein Kreuz zulässig. Mehrere Kreuze oder kein Kreuz führen zur Ungültigkeit der jeweiligen Stimme oder beider Stimmen.
Durch die Erststimme für die Wahlkreiskandidaten enthält das Verhältniswahlsystem aber auch Elemente der Mehrheits- und Persönlichkeitswahl. In jedem der 299 Bundestagswahlkreise – neun dieser Bundestagswahlkreise liegen in Thüringen – ist der Kandidat gewählt, der die einfache Mehrheit der Erststimmen erhält.
Für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag sind die für die Landeslisten der Parteien abgegebenen Zweitstimmen ausschlaggebend, denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt.
Repräsentative Wahlstatistik
Zur Bundestagswahl 2005 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken Thüringens durchgeführt. Vielmehr werden aus den rund 3.250 Urnenwahlbezirken 120 und aus den rund 265 Briefwahlbezirken 8 als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt.
Dies ermöglicht eine Analyse des Wahlverhaltens von Männern und Frauen nach altersspezifischen Kriterien (fünf Altersgruppen) sowie der Struktur der Wähler und Nichtwähler, ohne dass das Abstimmungsverhalten des einzelnen Wählers nachvollzogen werden kann. Kein Wähler muss eine Verletzung des Wahlgeheimnisses befürchten.
Die Wahlergebnisse können übers Internet verfolgt werden:
http://www.wahlen.thueringen.de(Thüringer Landesamt für Statistik)
http://www.bundeswahlleiter.de(Bundeswahlleiter)
Hier findet man außerdem ein Muster des Stimmzettels für den Wahlkreis Eisenach.
Die Ergebnisse können auch im Ratsaal des Rathauses auf einer Großleinwand verfolgt werden. Das Rathaus ist an diesem Abend geöffnet.
Die Wahllokale haben in der Zeit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte der Wähler ins Wahllokal gehen.
Bitte nehmen sie unbedingt – nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigungskarte – Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal!
Wie bei der Bundestagswahl 2002 werden an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal keine Wahlumschläge ausgegeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt werden, bei richtigem Falten des Stimmzettels unbegründet.