Informationsveranstaltung

Das nächste Treffen für Frauen, die nach DDR-Familienrecht geschieden wurden, findet statt am Mittwoch, 5. Oktober um 10 Uhr im Frauenzentrum in der Wartburgallee 12.

Edda Creutzburg vom Verein der in der DDR geschiedenen Frauen wird bei dem Treffen über den derzeitigen Stand des Beschwerdeverfahrens beim UN-CEDAW Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen berichten. Außerdem informiert sie über weitere Aktivitäten des Vereines. Die städtische Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Quentel wird am 5. Oktober ein Projekt für betroffene Frauen vorstellen, das in Weimar läuft.

Im Einigungsvertrag wurden keine Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen nach dem DDR-Familienrecht getroffen. Erst ab dem 1. Januar 1992 ist in den neuen Bundesländern bei einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich geregelt. Insbesondere Frauen, die vor 1991 wegen Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht lückenlos erwerbstätig waren, in Teilzeit arbeiteten oder häufig weniger als Männer verdienten, haben aus diesen Gründen eine geringere Rente. Sie erhalten im Gegensatz zu den ab 1992 geschiedenen keinen Ausgleich aus der Rente ihrer ehemaligen Ehemänner.

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