Infrastrukturministerium fördert vier Vorhaben der Regionalentwicklung mit 389.000 Euro

Erfurt, Suhl, Sonneberg und die Thüringer Rhön profitieren in diesem Jahr als erste Regionen von der Regionalentwicklungsförderung. Für vier Vorhaben wurden jetzt Zuwendungsbescheide für Fördermittel in Höhe von insgesamt 389.000 Euro verschickt.

Die Mittel werden eingesetzt, um die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen zu unterstützen sowie um regionale Entwicklungskonzepte fortzuschreiben, zu evaluieren und umzusetzen. Die Projekte sind ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Das ist ein zentrales Ziel unserer Förderstrategie, sagte Landesentwicklungsstaatssekretär Torsten Weil.

Das in 1998 erarbeitete Regionale Entwicklungskonzept „Erfurter Seen“ soll fortgeschrieben und evaluiert werden. Hierfür hat die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Erfurter Seen“ bestehend aus der Stadt Erfurt und Umlandgemeinden einen Zuwendungsbescheid erhalten. Anlass der Fortschreibung ist die Aufnahme weiterer Gemeinden in die Kommunale Arbeitsgemeinschaft und damit auch die Aufnahme weiterer Seen in das Betrachtungsgebiet. Weiterhin sollen die Folgenutzungen der Kiesseen in Form von Aufforstung, Naturschutz sowie Freizeit und Erholung vorbereitet werden.

In der Stadt Suhl wird die Fortschreibung des Realisierungskonzepts Gewerbegebiet „Suhl-Nord“ gefördert. Es handelt sich dabei um ein Schlüsselprojekt aus dem Regionalen Entwicklungskonzept „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ der aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof bestehenden kommunalen Arbeitsgemeinschaft. Im Ergebnis soll eine abgestimmte Konzeption vorliegen, die eine klare und tragfähige Perspektive für den Standort Suhl-Nord aufzeigt.

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Für die Stadt Sonneberg wird die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen aus dem 2020 fertiggestellten integrierten, länderübergreifenden Regionalen Entwicklungskonzeptes (ILREK) Sonneberg – Neustadt b. Coburg gefördert. Sowohl auf kommunaler Ebene als auch zwischen Vereinen und lokalen Akteuren sollen Kooperationsstrukturen aufgebaut bzw. weiterentwickelt werden, um so die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Thüringen und Bayern zu verstetigen.

Für den Raum der Thüringer Röhn wurde in Zusammenarbeit mit den Kommunen, durch den Wartburgkreis und den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ein Förderantrag gestellt, da hier bereits mehrere konzeptionelle Erarbeitungen vorliegen. Diese sind darauf ausgerichtet, die Siedlungsentwicklung in der Region zu verbessern, die Daseinsvorsorge und Mobilität zu sichern sowie das Gebiet wirtschaftlich zu stärken. Das beantragte Projektmanagement konnte nun genehmigt werden, so dass hier künftig die Umsetzung von regionalen Leitprojekten durch ein professionelles Management ermöglicht wird.

Hintergrund: Für das Jahr 2021 wurden im Rahmen der Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels 15 Förderanträge für die Regionalentwicklung eingereicht. Bei der Prüfung wird insbesondere darauf geachtet, ob die Projekte die Erfordernisse der Raumordnung und die Leitvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 (LEP 2025) sowie der Regionalpläne umsetzen. Eine wichtige Frage ist dabei, ob sie zur Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure beitragen und ob interkommunale Kooperationen stabilisiert oder verbessert werden können.

Für das Jahr 2022 besteht erneut die Möglichkeit Projekte im Rahmen der Thüringer Richtlinie zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels anzugehen.

Anträge sind beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Werner-Seelenbinder-Straße 8, 99096 Erfurt einzureichen. Zusätzlich ist ein digitales Antragsexemplar an folgende Adresse zu senden: poststelle@tmil.thueringen.de. Antragsfrist ist der 30. September 2021.

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