Jugendberufsagentur des Wartburgkreises erweitert

Für viele Jugendliche ist der Weg in den Ausbildungsmarkt eher Labyrinth als Schnellstraße. Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, das Jugendamt und das Staatliche Schulamt halten ein großes Angebot an Informationen und Beratung vor. Diese zu vernetzen ist Ziel des Arbeitsbündnisses der neuen „Jugendberufsagentur“ im Wartburgkreis.

Am heutigen 10. Juli  wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf Grundlage einer „Jugendberufsagentur“ zwischen dem Wartburgkreis, als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit Suhl, dem Staatlichen Schulamt Westthüringen und dem Jobcenter Wartburgkreis unterzeichnet.

Im Bereich Übergang Schule – Beruf gab es bereits seit 2013 eine kooperative Zusammenarbeit zwischen dem Wartburgkreis, der Agentur für Arbeit Suhl und dem Jobcenter. Auf gemeinsamer Initiative der Bundesagentur für Arbeit und des Landratsamtes wurde ein neuer Partner, das Staatliche Schulamt Westthüringen, in die Kooperation aufgenommen. Auf dieser Grundlage können die bisherigen Arbeitsstrukturen angepasst und vervollständigt werden. Der neuen „Jugendberufsagentur“ liegt die Idee zugrunde, die Kompetenzen der zuständigen Kooperationspartner Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe und Schulamt zu erweitern, noch enger zu verzahnen und zu koordinieren. Junge Menschen sollen so „wie aus einer Hand“ unterstützt werden.

Aktuelle statistische Zahlen untermauern die Notwendigkeit einer noch stärkeren Zusammenarbeit gerade für Jugendliche mit Förderbedarf. Dieses Jahr im Juni waren 183 Jugendliche unter 25 Jahren im Wartburgkreis, davon 99 in der Agentur für Arbeit und 84 im Jobcenter –

ein Potential, das nicht verschenkt werden darf, stellte Reinhardt Krebs, Landrat des Wartburgkreises, fest.

Und Susanne Zenkert vom Jobcenter Wartburgkreis ergänzt:

Von den 84 im Jobcenter gemeldeten arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren haben 21 keinen Schulabschluss und 79 Personen der Zielgruppe verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Rahmen der Jugendberufsagentur haben wir künftig ein Instrument, mit dem nicht jeder einzeln, sondern alle Partner gemeinsam den Entwicklungsweg der Jugendlichen, besonders aber der förderungsbedürftigen jungen Menschen von der Schule über die Ausbildung bis zum Einstieg in das Erwerbsleben unterstützen können, betont Wolfgang Gold, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Suhl.

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Hilfen zur individuellen Unterstützung und beruflichen Orientierung müssen frühzeitig ansetzen und bei Bedarf auch rechtskreisübergreifend organisiert werden. Wenn die Jugendlichen mit Vollendung des 15. Lebensjahres in die Arbeitsvermittlung des SGB II-Leistungsträgers zugeordnet werden, haben sich häufig Probleme schon manifestiert, zum Beispiel unregelmäßige Schulbesuche mit einem daraus resultierenden schlechten Notenspiegel, der einen geordneten Schulabschluss gefährdet, wenn nicht sogar unmöglich macht. Hier so früh wie möglich anzusetzen und mit gezielten Hilfen zu unterstützen, ist der gemeinsame Auftrag aller Partner in der „Jugendberufsagentur“.

Es gibt regional sehr vielfältige Angebote zur Berufsorientierung, die genutzt werden können. Die Agentur für Arbeit, die Schulen, durch regionale Initiativen und Netzwerke unterbreiten Angebote, wie Berufsfelderkundungen, Schülerpraktika, Betriebsbesichtigungen bis zum Berufemarkt.

Doch manchmal erreichen all diese Maßnahmen nicht den einzelnen Jugendlichen und weitere Partner werden zur Gestaltung des Übergangs benötigt, erklärt Schulamtsleiter Wolfram Abbé.

Die Zusammenarbeit soll schrittweise ausgebaut werden und mit konkreten Einzelmaßnahmen untersetzt werden. Die verstärkte Kooperation wird konkret mit der Organisation von Netzwerktagen in verschiedenen Schulbereichen zu Beginn des neuen Schuljahres auf den Weg gebracht. Diese Netzwerktage sollen bei den Verantwortlichen aller Partner für Transparenz über unterschiedliche Zuständigkeiten, Verfahren und Lösungsansätzen sorgen. Die Kenntnis und das Verständnis für den jeweils anderen Rechtskreis soll verbessert werden. Damit wird die gemeinsame Arbeit für die Jugendlichen zielführender, transparenter und effektiver.

Erklärtes Ziel der Kooperationspartner ist es, im Rahmen eines rechtskreisübergreifenden Fallmanagements Schulabbrüchen bzw. Schulabgängen ohne regulären Schulabschluss vorzubeugen und den Entwicklungsweg von allen, speziell aber von besonders förderungsbedürftigen, jungen Menschen, von der Schule über die Ausbildung bis hin zum Einstieg in das Erwerbsleben zu unterstützen.

 

 

 

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