Junge Liberale Thüringen verteidigen das Wahlrecht ab 16

Die Jungen Liberalen (JuLis) Thüringen kritisieren den beim Verfassungsgericht eingereichten Eilantrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag zur Verhinderung einer, aus Sicht der AfD, verfassungswidrigen Beteiligung von minderjährigen Jugendlichen ab 16 Jahren an den Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen im Frühjahr 2018 in Thüringen, da sie einen Angriff auf die Interessenvertretung junger Menschen darstellt.

Aus Sicht der Jungen Liberalen Thüringen ist die Verfassungswidrigkeit der Wahlbeteiligung Jugendlicher ab 16 Jahren nicht gegeben, da sich diese auf das Wahlrecht aller Bürger bezieht und vom Landtag im November 2015 im Kommunalwahlgesetz geändert wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Initiative der AfD bereits, ihrer Bearbeitung wurde aber erst mit dem Eilantrag kurz vor den kommenden Wahlen nochmals Nachdruck verliehen.

Der kurzfristige Zeitpunkt und das Verfahren um den Antrag lassen eher den Schluss zu, dass sich die AfD ohne die Beteiligung von Jugendlichen ab 16 Jahren bessere Ergebnisse bei den anstehenden Kommunalwahlen erhofft und mutwillig die Partizipation junger Menschen am demokratischen System einschränken will., bewertet der Landesvorsitzende Philip Riegel den vorliegenden Antrag.

Die Jungen Liberalen Thüringen möchten mit ihrem bewussten Eintreten für das „Wählen mit 16“ auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Festsetzung der Volljährigkeit anregen, jungen Menschen das nötige Vertrauen entgegen bringen, sich politisch selbst zu entfalten und mit dieser Politik die gesellschaftliche und politische Teilhabe fördern.

Junge Menschen treffen bereits mit 16 Jahren wichtige zukunftsrelevante Lebensentscheidungen – etwa bei der Wahl einer Berufsausbildung oder bei der Wahl der Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau für die allgemeine Hochschulreife. Sie zahlen Steuern, engagieren sich teilweise in gesellschaftlichen Ehrenämtern oder nehmen in privaten Lebensbereichen Verantwortung wahr., erklärt Philip Riegel zur Festlegung der Jungen Liberalen auf ein Wahlalter von 16 Jahren.

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