Kein Handschlag für NPD-Stadträte in Eisenach

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Am 25. Juni hat der neu gewählte Eisenacher Stadtrat seine Arbeit aufgenommen. Zuvor erläuterte Oberbürgermeisterin Katja Wolf vor Pressevertretern das Thema Verpflichtung neu gewählter Mitglieder des Stadtrates per Handschlag.

Ich bleibe dabei, dass ich den NPD-Stadträten zur Verpflichtung nicht die Hand geben werde, sagte Katja Wolf.

Zugleich bittet sie den Landesgesetzgeber, die Thüringer Kommunalordnung in diesem Punkt zu ändern. In Paragraf 24, Absatz 2 heißt es: Die Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten.

Ich nehme das Urteil zur Kenntnis, habe aber über eine Kanzlei Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Damit handelt es sich um ein laufendes Verfahren, erklärte Wolf.

Das Oberverwaltungsgericht habe nur den Wortlaut des Gesetzes beachtet und den Handschlag betont. Zu beachten ist aber die Feststellung des Verwaltungsgerichtes Meiningen. Demnach sei der Handschlag keine zwingende förmliche Voraussetzung, damit eine Verpflichtung wirksam wird. Gerade der Handschlag ist eine Handlung, die persönliche Nähe schafft.

Der Handschlag hat eine rein symbolische Bedeutung. Ich setze mich daher dafür ein, dass dieser Passus aus der Thüringer Kommunalordnung gestrichen wird, so das Stadtoberhaupt.

Katja Wolf verweist zu ihrer Rechtsposition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum NPD-Verbotsverfahren Das Bundesverfassungsgericht hat mehr als einmal deutlich gemacht, dass die NPD verfassungsfeindliche Positionen vertritt. Ihre Programmatik ist auf die Beseitigung der Demokratie und des Parlamentarismus ausgerichtet. Ihre Ansichten verletzten die Menschenwürde, grenzen Menschen aus und machen sie verächtlich. Es gibt eine Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus, so das Bundesverfassungsgericht.

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