«Kein Rundfunkbeitrag für Kleingartenlauben ab 2013»

Die Besitzer von Gartenlauben in Kleingärten können aufatmen. Dank einer Thüringer Initiative werden für Gartenlauben, sofern sie nicht als Wohnung genutzt werden, keine Rundfunkbeiträge fällig. Darauf wies Ministerin Marion Walsmann nach einer Sitzung der Staatskanzlei-Chefs in Berlin hin. «Die Befreiung gilt somit unabhängig von der Größe der Gartenlauben», erläuterte Walsmann.

Im Rahmen der Beratungen des Staatsvertrages ergaben sich Irritationen bezüglich der Befreiung von größeren Gartenlauben in Kleingartensiedlungen. Ministerin Walsmann hatte daher im Vorfeld der Konferenz der Staatskanzleichefs die Initiative zu einer Klarstellung der Beitragsfreiheit für alle Kleingartenhäuser ergriffen. «Im Ergebnis unserer Bemühungen haben wir uns mit der ARD darauf verständigt, dass auch größere Lauben, soweit sie nicht zum Wohnen genutzt werden, nicht anders behandelt werden als die kleineren Lauben.» Schließlich sei es egal, ob eine Laube 23 oder 25 Quadratmeter groß sei, betonte die Ministerin. «Entscheidend ist, dass sie nicht zum Wohnen genutzt wird. Deshalb haben sich meine Kollegen und ich gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf diese einfache Auslegung des komplizierten Staatsvertragstextes geeinigt», sagte Walsmann.

Die Ministerin dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich allen Thüringer Landtagsfraktionen für die konstruktive Beratung des Zustimmungsgesetzes. «Mein Dank gilt auch dem MDR und der Rundfunkkommission: «Auf schnellem und unbürokratischem Wege konnte durch den Einsatz Thüringens auf Länder-Ebene mit Unterstützung des MDR erreicht werden, dass eine praxisnahe Regelung für die Laubeninhaber gefunden werden, die vor allem der Situation der Kleingartenlauben in den neuen Ländern gerecht wird.»

Der ab 2013 geltende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass nur noch für Wohnungen und Betriebsstätten ein Beitrag zu zahlen ist und nicht mehr für das einzelne Radio- oder Fernsehgerät. Auch Zweitwohnungen unterliegen der Beitragspflicht.

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