Keine Kita- und Hortgebühren im Mai

Auch im Mai brauchen Eltern, deren Kinder in Eisenach normalerweise einen Hort oder eine städtische Kita besuchen, keine Hort-/Kitagebühren zahlen. Davon ausgenommen sind diejenigen Eltern, deren Kinder in die Notbetreuung gehen.

Dieser Hinweis gilt für Eltern, deren Kinder städtische Kindergärten besuchen.
Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten werden zur Fälligkeit am 15. Mai daher seitens der Stadt Eisenach keine Gebühren vom Konto abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, möchten diesen bitte für Mai 2020 einstellen beziehungsweise aussetzen. Selbstständige Rücklastschriften sollten nicht veranlasst werden, da ansonsten Rücklastschriftgebühren entstehen können. Sollten Eltern die Zahlung für Mai 2020 bereits veranlasst haben, wird die Stadt den gezahlten Betrag für den Folgemonat buchen, so dass im Juni nicht eingezahlt werden braucht.

Dieser Hinweis gilt für Eltern, deren Kinder den Hort besuchen.
Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten werden seitens der Stadt Eisenach keine Hortgebühren vom Konto abgebucht. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, möchten diesen bitte für Mai 2020 einstellen beziehungsweise aussetzen. Selbstständige Rücklastschriften sollten nicht veranlasst werden, da ansonsten Rücklastschriftgebühren entstehen können. Sollten Eltern die Zahlung für Mai 2020 bereits veranlasst haben, wird die Stadt den gezahlten Betrag für den Folgemonat buchen, so dass im Juni nicht eingezahlt werden braucht.

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