Keine Kommunalwahlen bis vorerst 17. Mai im Wartburgkreis

Die bis einschließlich 17. Mai festgesetzten Kommunalwahlen im Wartburgkreis finden nicht statt.

Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung des Wartburgkreises vom 19. März wurden unter anderem Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen bis einschließlich 19. April untersagt. Laut Mitteilung des Thüringer Landesverwaltungsamtes fallen hierunter auch Sitzungen der Wahlausschüsse. Diese müssen am 33. Tag vor der Wahl für die Zulassung eingereichter Wahlvorschläge öffentlich stattfinden. Aufgrund des bestehenden infektionsschutzrechtlichen Verbots können keine Wahlausschüsse stattfinden; demnach auch keine Wahltermine bis einschließlich 17. Mai.

Im Wartburgkreis finden deshalb am 26. April die Wahlen zum hauptamtlichen Bürgermeister der Krayenberggemeinde und zum Ortsteilbürgermeister in Marksuhl (Gemeinde Gerstungen) nicht statt. Ebenso finden am 3. Mai die Stadtratswahlen und sowie die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Amt Creuzburg nicht statt. Betroffen sind zudem die für den 17. Mai festgesetzten Wahlen des Ortsteilbürgermeisters von Ifta (Stadt Treffurt) und die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Schleid.

Neue Wahltermine werden vorerst nicht festgelegt. Wahltermine nach dem 17. Mai werden gesondert entschieden.

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