Keine Kostenüberwälzung für Wachschutz des TAVEE auf Gebührenzahler
«Es ist schon abwegig, wenn Herr Köckert als Vorsitzender des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Eisenach-Erbstromtal einen Wachschutz engagiert, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger abzuwehren und nun die Landesregierung meint, die Gebührenzahler dürften dafür auch noch zur Kasse gebeten werden», kritisiert der Kreisvorsitzende der LINKEN, Sascha Bilay.
Am 29. Juni beschloss die Verbandsversammlung die drastischen Gebührenerhöhungen für Wasser und Abwasser, um die Millionendefizite des Zweckverbandes wegen mangelhafter Arbeit nachträglich ausgleichen zu können. Gegen die Erhöhungen protestierten mehrere Hundert betroffene Bürgerinnen und Bürger. Weil die Verbandsführung offensichtlich den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern scheut, engagierte der Vorsitzende des Zweckverbandes einen Wachschutz, der die anwesenden Demonstranten einschüchtern und den Zugang zur öffentlichen Sitzung begrenzen sollte. Auf Nachfrage des LINKE Landtagsabgeordneten Frank Kuschel vertritt die Landesregierung nunmehr die Auffassung, dass die Kosten des Wachschutzes grundsätzlich auf die Gebühren umgelegt werden könnten.
«Es schlägt dem Fass schon den Boden aus, wenn Herr Köckert aus dem kommunalen Zweckverband eine Trutzburg macht und anschließend die Bürgerinnen und Bürger dafür die Zeche zahlen sollen», empört sich der Linkspolitiker.
Für Bilay sei auch noch nicht abschließend geklärt, ob die Beschränkung des Zugangs zur öffentlichen Verbandssitzung rechtmäßig war. Zur fraglichen Tagung, als die Gebührenerhöhung durchgesetzt wurde, bestand naturgemäß ein reges öffentliches Interesse. Trotzdem hatte Christian Köckert die Sitzplätze stark begrenzt, die zudem in großer Anzahl von Beschäftigten des Zweckverbandes besetzt wurden. Nunmehr meint die Landesregierung aus den Begleitkommentaren zum Gesetz herausgefunden zu haben, dass diese Begrenzung nicht zu beanstanden sei.
Der Linkspolitiker vertrete gegenüber der Landesregierung die Auffassung, dass das Gesetz hier stärker bürgerfreundlich zu interpretieren sei. «Es ist schon erstaunlich, dass die Landesregierung meint, die Bürgerinnen und Bürger aus dem Verbandsgebiet stellten für den Vorsitzenden und Geschäftsführer des TAVEE ein solch erhebliches Sicherheitsrisiko dar, dass die grundsätzlichen Bürgerrechte in Bezug auf Demokratie und Transparent eingeschränkt werden durften», problematisiert der Kommunalexperte.
Bilay kündigt abschließend an, dass DIE LINKE die Arbeit des TAVEE erneut im Landtag thematisieren werde.