Keine neue Lohnsteuerkarte für 2011

Für das kommende Jahr erhalten die Bürgerinnen und Bürger in diesem Herbst erstmals keine neue Lohnsteuerkarte zugeschickt. Die Karte für 2010 gilt auch für das Jahr 2011. Sie sollte daher nicht vernichtet werden.

Wer erstmals im Jahr 2011 lohnsteuerpflichtig arbeitet, bekommt beim Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung.
Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ist ab 2011 außerdem nicht mehr die städtische Meldebehörde im Bürgerbüro, sondern nur noch das Finanzamt zuständig.

Die farbige Pappkarte für 2010/11 ist die letzte ihrer Art. Denn ab 2012 wird sie durch ein elektronisches Lohnsteuerverfahren ersetzt.

Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden elektronisch zwischen Arbeitgeber und Finanzamt ausgetauscht. Dazu wird das elektronische Verfahren „ELStAM“ genutzt.

Beschäftigte müssen bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses dann nur noch ihre steuerliche Identifikationsnummer angeben und ihr Geburtsdatum.

Die Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier hat allerdings keine Auswirkungen auf die Steuererklärung. Diese muss wie bisher schriftlich oder am Computer erstellt und beim Finanzamt eingereicht werden.

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