Keine Neujahrsfeuer erlaubt

Die Stadtverwaltung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der derzeitigen Lage auch Brauchtums- und Neujahrsfeuer verboten sind. Gemäß § 6 Absatz 1 Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020 sind Veranstaltungen und Zusammenkünfte nach § 7 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO untersagt. Jedermann ist dazu angehalten, Aufenthalte in der Öffentlichkeit auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes gestattet. Die Landesregierung empfiehlt, auf das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verzichten. Auf öffentlichen Plätzen ist dies verboten. Silvesterfeiern im öffentlichen Raum sind untersagt. Zudem gilt nach wie vor eine Ausgangsbeschränkung. Danach ist das Verlassen der Wohnung oder Unterkunft in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ohne triftigen Grund untersagt. Ausgenommen ist nur die Zeit von 22 Uhr am 31. Dezember bis 3 Uhr des Folgetages.

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