Klostermann fordert umgehende Vorlage des Museumskonzepts und der Jahresrechnung zum Haushalt 2017

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Eisenacher Stadtrat, Michael Klostermann, fordert angesichts der bevorstehenden Entfristung der Leiterin des Thüringer Museums die umgehende Vorlage des Entwurfs des Museumskonzepts:

Das Museumskonzept ist nun schon seit Jahren überfällig. Lange Zeit wurde die Verzögerung der Vorlage mit der fehlenden Museumsleitung begründet. Im letzten Kulturausschuss wurde damit argumentiert, dass man das Konzept im Wahlkampf um das Rathaus nicht zerreden lassen wolle. Beide Argumente sind nun nicht mehr stichhaltig. Angesichts der bevorstehenden Entfristung der Museumsleiterin ist es eine Selbstverständlichkeit, dass der Stadtrat rechtzeitig vor dieser einschneidenden Personalentscheidung Einblick darin erhält, ob die Museumsleiterin in den vergangenen gut anderthalb Jahren ihrer Kernaufgabe in der notwendigen fachlichen Qualität nachgekommen ist. Schließlich handelt es sich bei den Personalkosten für die Museumsleitung um nicht geringe Summen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Ankündigung der Oberbürgermeisterin, die Kommunikation des Museumskonzepts auf einen Termin nach der möglichen Entfristung der Museumsleiterin zu verschieben, ist vollkommen inakzeptabel, unterstreicht Klostermann.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende kritisiert zudem den offenen Verstoß der Oberbürgermeisterin gegen Vorgaben der Thüringer Kommunalordnung hinsichtlich der Vorlage der Jahresrechnung zum Haushalt 2017:

Auf meine Nachfrage hin wurde im vergangenen Haupt- und Finanzausschuss zugesichert, dass die Jahresrechnung zum Haushalt 2017 fristgerecht zum Monatsende April den Stadträtinnen und Stadträten zur Kenntnis gegeben wird. Dies sieht §80 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung ausdrücklich vor. Zumal die Kenntnis über die Jahresrechnung die grundlegende Voraussetzung für mögliche Einsparungen im Haushaltsentwurf 2018 darstellt, sollte die beantragte Bedarfszuweisung beim Land in Höhe von fast 11 Millionen Euro nicht in dieser Größenordnung fließen. Die einzuhaltenden Fristen waren der Oberbürgermeisterin als zuständiger Leiterin im Dezernat I bekannt. Die Stadträtinnen und Stadträte dürfen von ihr also erwarten, dass sie die Vorgaben des Thüringer Kommunalrechts einhält, macht Klostermann deutlich.

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