Kommunalpolitische Gremiensitzungen nur mit 3G

Mit der neuen Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen sind neue Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Neben zahlreichen anderen gesellschaftlichen Bereichen sind auch Sitzungen kommunalpolitischer Gremien vom Regelwerk betroffen. Für Sitzungen und Beratungen in Kommunen ist nun eine 3G-Zugangsbeschränkung vorgeschrieben.

Dementsprechend wird der Zugang zur Sitzung des Stadtrates sowie städtischer Ausschüsse nur für Personen gewährt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Hierzu ist zum Einlass ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dieser kann erfolgen durch:
• einen Impfnachweis
• einen Nachweis der Genesung
• einen Nachweis eines negativen Testergebnisses eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) oder einer Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik (nicht älter als 24 Stunden)
• ein COVID-19-Testzertifikat eines anerkannten Leistungserbringers über die Durchführung eines Antigenschnelltests (Testung über Teststellen; nicht älter als 24 Stunden)
• einen negativen Selbsttest (unter Aufsicht durchgeführt).

Einen Überblick über Teststellen in der Stadt Eisenach finden Sie hier.

Ein Selbsttest ist vor Ort unter Beobachtung eines städtischen Mitarbeiters durchzuführen. Allerdings werden die Selbsttests nicht durch die Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Sofern eine Selbsttestung erfolgen soll, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten, um den Beginn der Sitzung nicht zu verzögern. Laut Verordnung ist während der gesamten Sitzung ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen – auch am Sitzplatz.

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