Kommunalwahl 2019: Mitentscheiden als gewählter Vertreter Wahlvorschläge einreichen

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In Thüringen ist bald eine wichtige Wahl. Diese Wahl findet am 26. Mai 2019 statt. Die Wahl heißt Kommunalwahl. In der Stadt Eisenach werden der Stadtrat, die Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilratsmitglieder gewählt.

Mitentscheiden als gewählter Vertreter

Vielleicht möchten Sie bei einer Wahl nicht nur andere Menschen wählen. Vielleicht wollen Sie selbst gewählt werden. Sie können sich selbst für ein politisches Amt aufstellen lassen. Sie können sich zum Beispiel in den Eisenacher Stadtrat, als Ortsteilbürgermeister oder in den Ortsteilrat wählen lassen.

Wahl der Stadtratsmitglieder
Der Eisenacher Stadtrat ist das oberste Beschlussorgan der Stadt. Am 26. Mai 2019 sind 36 Stadtratsmitglieder zu wählen. Wählbar ist, wer am 26. Mai das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 36 Bewerber enthalten. Für das Einreichen der Vorschläge gibt es eine Frist. Bis zum 12. April, 18 Uhr, müssen alle Wahlvorschläge eingereicht sein. Sie sind beim Wahlleiter der Stadt Eisenach (Personal- und Organisationsamt, Markt 2, 99817 Eisenach, 3. Etage, Raum 309) abzugeben.

•  Ausführliche Erläuterungen rund um die Wahlvorschläge, das Verfahren und formale Hinweise gibt es hier: eisenach.de/Service/Wahlen

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Wahl der Ortsteilbürgermeister
Ebenfalls am 26. Mai 2019 werden in den Eisenacher Ortsteilen die Ortsteilbürgermeister gewählt. Die Eisenacher Ortsteile sind Berteroda, Hötzelsroda, Madelungen, Neuenhof-Hörschel, Neukirchen, Stedtfeld, Stockhausen, Stregda und Wartha-Göringen. Wer Ortsteilbürgermeister werden will, muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben. Er muss zudem seit mindestens sechs Monaten im Ortsteil mit Wohnsitz gemeldet sein. Wahlvorschläge einreichen können Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber. Der Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Bis zum 12. April, 18 Uhr,müssen alle Wahlvorschläge eingereicht sein. Sie sind beim Wahlleiter der Stadt Eisenach (Personal- und Organisationsamt, Markt 2, 99817 Eisenach, 3. Etage, Raum 309) abzugeben.

•  Ausführliche Erläuterungen rund um die Wahlvorschläge, das Verfahren und formale Hinweise gibt es hier: eisenach.de/Service/Wahlen

Wahl der Ortsteilratsmitglieder
In den Eisenacher Ortsteilen werden am 26. Mai die Ortsteilratsmitglieder gewählt. In der Thüringer Kommunalordnung ist festgeschrieben, aus wie vielen Mitgliedern die Ortsteilräte jeweils bestehen. Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge können von Wahlberechtigten, die in dem jeweiligen Ortsteil wohnen, eingereicht werden. Bis zum 12. April, 18 Uhr, müssen alle Wahlvorschläge eingereicht sein. Sie sind beim Wahlleiter der Stadt Eisenach (Personal- und Organisationsamt, Markt 2, 99817 Eisenach, 3. Etage, Raum 309) abzugeben. Hier gibt es auch die entsprechenden Formulare.

Für alle Wahlen gilt: Am 23. April tritt der Wahlausschuss zusammen. Er beschließt anhand gesetzlicher Kriterien, ob die eingereichten Wahlvorschläge gültig sind.

Formulare und Infomaterial:
Formulare für Wahlvorschläge und Infomaterial sind kostenfrei hier zu bekommen:
– im Internet unter wahlen.thueringen.de – Rubrik Kommunalwahlen/Informationen
– im Wahlbüro der Stadt Eisenach (Markt 2, 99817 Eisenach, Raum 314/315)

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