Kommunalwahl 2019: Wahlschein ab sofort online beantragen

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

An der Wahl des Eisenacher Stadtrates, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilratsmitglieder am 26. Mai kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 5. Mai die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 6. bis 10. Mai 2019 (Einsichtsfrist) während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von 8 bis 18 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 8 bis 16 Uhr (Freitag) in der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit. Während der genannten Öffnungszeiten hat jeder Wahlberechtigte das Recht, das Verzeichnis einzusehen und die Daten zu seiner Person auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beantragen.

Kann ein Wahlberechtigter sein Wahlrecht am Wahltag nicht ausüben, kann er einen Wahlschein beantragen und damit per Briefwahl teilnehmen. Dieser Wahlschein kann ab sofort entweder schriftlich oder mündlich bis zum 24. Mai, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage zu beantragen. Schriftlich bedeutet: Per Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung. Ein telefonischer Antrag ist unzulässig. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein über das Internet zu beantragen: www.eisenach.de – unter „Service“ – Wahlen – Kommunalwahl.

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