Kormorane im Wartburgkreis: Abschüsse sind meldepflichtig

Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde – Kormorane kommen im Wartburgkreis vorrangig an den größeren Fließgewässern wie Werra und Hörsel vor. Zur Nahrungssuche fliegen sie aber auch an kleinere Nebengewässer und Teiche. Selbst auf dem Burgsee in der Innenstadt von Bad Salzungen sind immer wieder Kormorane beim Fischen oder Trocknen ihres weit gespreizten Gefieders zu beobachten.

Die vorrangig entlang der europäischen Meeresküsten vorkommende Art hat ihr Verbreitungsgebiet in den letzten Jahrzehnten ins Binnenland ausgedehnt. Die Vögel versammeln sich in der Dämmerung zumeist in Bäumen in Gewässernähe und nutzen sie als gemeinschaftliche Schlafplätze, an denen sie nicht gestört werden sollten. Dieses natürliche Verhalten wird von Ornithologen regelmäßig genutzt, ihre Bestände störungsfrei zu erfassen.

Laut dem amtlichen Monitoringbericht des Landes Thüringen für das Jahr 2020 waren im Sommerhalbjahr von Mai bis August minimal 7 und maximal 10 solcher Schlafplätze in ganz Thüringen besetzt. Die Gesamtzahl der dort monatlich erfassten Kormorane lag zwischen 63 im Mai und 955 Vögeln im August 2020. Bemerkenswert ist, dass in den letzten Jahren in unserem Bundesland zwar vereinzelt Brutversuche stattfanden, von denen aber so gut wie keiner erfolgreich endete. Es handelt sich also beim Thüringer Kormoranbestand komplett um „Zug-, Rast- und Gastvögel“. Der Durchzugs- und Winterbestand bewegte sich – mit monatlichen Schwankungen – in einer Größenordnung von etwa 1.500 Kormoranen.

Im Jahr 2020 wurden in Thüringen beachtliche 864 Abschüsse von Kormoranen getätigt und gemeldet – bei in etwa gleichbleibenden jährlichen Beständen aufgrund des „Zuzugs“. Auffällig dabei ist, dass in den letzten Jahren für den Wartburgkreis keine Abschüsse gemeldet wurden. Als „europäische Vogelart“ ist der Kormoran aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie und durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) „besonders geschützt“. Er unterliegt nicht dem Jagdrecht, gehört also nicht zum „Wild“ und hat daher auch keine „Jagdzeit“. Dennoch sind Abschüsse statthaft, die sich aber streng nach der geltenden „Thüringer Kormoranverordnung – ThürKormVO“ zu richten haben.

Demgemäß dürfen Kormorane nur getötet werden:
– zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie
– zum Schutz der heimischen Tierwelt
in einem Gebiet von 250 Metern um fischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer und um Fließgewässer.
Diese Voraussetzungen müssen der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall auf Anforderung nachgewiesen werden können.

Ferner sind Abschüsse nicht zulässig im Nationalpark Hainich, in Naturschutzgebieten sowie in den Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Rhön sowie in den Europäischen Vogelschutzgebieten. Ebenso ist der Abschuss nicht zulässig im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August. Zum Abschuss berechtigt sind – vereinfacht ausgedrückt – die Fischereiberechtigten, wenn sie selbst jagdausübungsberechtigt sind, oder von ihnen entsprechend beauftragte Jagdausübungsberechtigte.

Wichtig: Es besteht eine Meldepflicht getätigter Abschüsse gegenüber der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Wartburgkreises! Eine Meldung über die jagdlichen „Streckenlisten“ der Jäger zum Ende des Jagdjahres an die Untere Jagdbehörde ist nicht vorgeschrieben und genügt der Meldepflicht nicht!

Zu melden sind:
– die Zahl der geschossenen Tiere,
– der Abschussort unter Angabe des Gewässers und des Gewässerteils oder Gewässerabschnitts,
– der Abschusstag sowie
– die Ringnummern von beringten Tieren.
Die Meldungen sind halbjährlich schriftlich mitzuteilen, und zwar zum 15. Januar für das vorausgegangene Halbjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember sowie zum 15. Juli für das vorausgegangene Halbjahr vom 1. Januar bis 30. Juni.
Die nächste Meldung steht also zum 15. Juli 2022 für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2022 an. Unter obigen Voraussetzungen dürften aktuell noch bis zum 31. März Kormorane geschossen werden.

Die Erfassung und Meldung kompletter Nummern beringter Kormorane ist wissenschaftlich von großem Interesse, kann so doch das Alter des Vogels, sein Beringungsort und seine Flugdistanz bestimmt werden. Zwei Ringfunde bei geschossenen Kormoranen vor etwa 10 Jahren belegten, dass es sich um Jungvögel handelte, die in Finnland beringt worden waren und Flugdistanzen von deutlich mehr als 1.000 km zurückgelegt hatten bis zum Abschussort im Wartburgkreis!

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