Kreiswechsel von Kaltennordheim war in der Stadt mehrheitlich gewollt

Auch wenn der Kreiswechsel von Kaltennordheim auf freiwilliger Grundlage erfolgte, haben LINKE, SPD und Grüne im Gesetzgebungsverfahren Alternativen geprüft, informiert die Landtagsabgeordnete der LINKEN aus Bad Salzungen Anja Müller.

Sie widerspricht damit den Verfassern eines Leserbriefes von Bürgerinnen und Bürgern aus Andenhausen, der unter der Überschrift „Schlag ins Gesicht“ am 19. Oktober 2020 veröffentlicht wurde. Die im Leserbrief aufgestellte Behauptung, der Kreiswechsel wäre während der Gesetzesanhörung nicht klar gewesen, ist einfach falsch. Der Kreiswechsel war von Anfang an im Gesetzentwurf enthalten, schon deshalb, weil Kaltennordheim einer Verwaltungsgemeinschaft beitreten wollte, die ihren Sitz im Nachbarkeit hat. Und dieser Gesetzentwurf war in allen Gemeinden für vier Wochen öffentlich ausgelegt.

Nicht begründet ist auch der Vorwurf der Leserschreiber, dass angeblich die beiden damaligen Landtagsabgeordneten der LINKEN Anja Müller und Frank Kuschel ihre Zusage auf Prüfung des Verbleibs von Kaltennordheim im Wartburgkreis nicht eingehalten haben. Beide Abgeordnete haben damals eine Alternativplan entwickelt und mit den lokalen Akteuren diskutiert.

Voraussetzung für einen Verbleibt von Kaltennordheim wäre gewesen, dass sich die Verwaltungsgemeinschaft auflöst und Kaltennordheim diese Gemeinden als erfüllende Gemeinden verwaltet. Dieses gesetzlich zulässige Modell wurde von den kommunalen Beteiligten aber abgelehnt. Bei einer freiwilligen Neugliederung muss der Landtag aber auch eine solche ablehnende Entscheidung der beteiligten Kommunen respektieren. Wenig hilfreich ist auch, wenn die Leserbriefschreiber nur auf Pro- und Kontraunterzeichner aus ihrem Ortsteil verweisen. Der Gesetzgeber muss eben die Abstimmungen in allen beteiligten Orten beachten. Und dies hat der Landtag gemacht.

Anja Müller verweist auch auf eine aktuelle Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 14. Oktober 2020 (AZ: 14/2020 – VerfGH 45/19). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte die Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises gegen den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof führte aus, dass ein etwaiges Recht auf territorialen Bestand des Kreisgebiets dort seine Grenzen findet, wo die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegen. Den Kreiswechsel rechtfertigten im Fall der Stadt Kaltennordheim insbesondere geografische, historische, planerische und wirtschaftliche Erwägungen, namentlich der bereits bestehende Bezug der Stadt Kaltennordheim zum Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

Mit dem Beschluss des Verfassungsgerichtes ist nun die Rechtslage geklärt und die Kritiker sollten diese Entscheidung respektieren, so Anja Müller abschließend.