Kritik des Bürgermeisters Dermbach unberechtigt

Die Kritik des Bürgermeisters von Dermbach, dass die Kommune wegen mangelnder Gesetzesregelungen in dieser Woche keinen Haushalt beschließen könne, ist unberechtigt. Sitzungen des Gemeinderates sind nicht ausschließlich verboten, sondern können auch weiterhin durchgeführt werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden, erklären die beiden Landtagsabgeordneten der LINKEN in der Wartburgregion, Anja Müller und Sascha Bilay.

Der Kommunalexperte Bilay weist darauf hin, dass jede Kommune streng genommen bereits zum Jahresbeginn einen Haushalt haben müsste, um ordnungsgemäß arbeiten zu können. Hätte der Dermbacher Bürgermeister diese Vorschrift beachtet, hätte er jetzt keine Probleme. Für die Zukunft arbeite DIE LINKE im Thüringer Landtag derzeit ein mehreren parlamentarischen Initiativen, um künftig das Procedere einfacher zu gestalten.

Wir werden darüber diskutieren, ob künftig im Ausnahmefall auch Umlaufbeschlüsse oder sogar Stadtratssitzungen per Videokonferenzen möglich sind. Aber ich bitte um Verständnis, dass die aktuelle Krise wirklich niemand vorhersehen konnte. Wir können aber für die Zukunft daraus lernen, betont Sascha Bilay.

Anja Müller, Sprecherin für Verfassung und Demokratie, weist darauf hin, dass der Bürgermeister alle laufenden Angelegenheiten auch ohne gesonderten Beschluss des Gemeinderates handlungsfähig ist. Dazu gehöre auch die Fortführung bereits begonnener Investitionen.

Es ist also keinesfalls so, dass plötzlich sämtliche Baumaßnahmen in Dermbach eingestellt werden müssten. Allerdings können keine neuen Investitionen begonnen werden. Ob die geplanten Maßnahmen mit Blick auf die aktuelle Krise und den sich abzeichnenden fehlenden Steuereinnahmen überhaupt noch realistisch sind, kann derzeit niemand beantworten, unterstreicht Anja Müller.

Die beiden Parlamentarier weisen darauf hin, dass der Bürgermeister unabhängig vom Gemeinderat von seinem Eilentscheidungsrecht Gebrauch machen kann, wenn die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde aufgeschoben werden kann.

Dazu gehören auch laufende Ausschreibungen und Verfahren, insbesondere dann, wenn Fördermittel daran gebunden sind. Allerdings sollte der Bürgermeister von diesem Eilentscheidungsrecht sehr überlegt Gebrauch machen und vorher den Gemeinderat in geeigneter Weise darüber informieren, empfehlen abschließend Anja Müller und Sascha Bilay.

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