Kulturförderung: Anträge noch bis 30. November möglich

Das städtische Kulturamt möchte aktuell daran erinnern, dass die Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen (ohne Vereinsstatus) oder Einzelpersonen für das Jahr 2021 noch bis zum 30. November Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen können.

Entsprechend der Richtlinie können Zuwendungsempfänger sein: a) Verbände, Vereine, freie Gruppen b) Einzelpersonen c) Einrichtungen, Institutionen, Stiftungen. Zuschüsse können gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger zugänglich sind.

Beim Einreichen eines Antrages sind (sofern es sich um einen Verein handelt) die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Rückfragen im Kulturamt unter der Telefonnummer 03691 670 412 beziehungsweise per E-Mail an: kulturamt@eisenach.de. Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden sich hier: https://www.eisenach.de/kultur

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