Kulturförderung: Anträge noch bis 30. November möglich

Das städtische Kulturamt möchte aktuell daran erinnern, dass die Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen (ohne Vereinsstatus) oder Einzelpersonen für das Jahr 2022 noch bis zum 30. November Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen können.

Entsprechend Richtlinie können Zuwendungsempfänger a) Verbände, Vereine, freie Gruppen b) Einzelpersonen c) Einrichtungen, Institutionen oder Stiftungen sein. Zuschüsse können gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger*innen zugänglich sind. Beim Einreichen eines Antrages sind (sofern es sich um einen Verein handelt) die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

Sehr willkommen sind aber auch Projekte und Initiativen von Einzelpersonen und kulturellen Gruppen ohne Vereinszugehörigkeit – diese können das kulturelle Angebot genauso aufwerten. Rückfragen im Kulturamt unter Tel. 03691 670 412 bzw. per E-Mail an: claudius.kabus@eisenach.de

Die zugrunde liegende Förderrichtlinie und das Antragsformular sind hier zu finden: https://www.eisenach.de/kultur