Kulturvereine können Förderanträge für 2023 einreichen

Der Fachdienst Kultur der Stadt Eisenach erinnert daran, dass die Kulturvereine der Stadt Eisenach, aber auch Initiativen (ohne Vereinsstatus) oder Einzelpersonen für das Jahr 2023 noch bis zum 30. November Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen können. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt.

Entsprechend der Förderrichtlinie können Zuwendungsempfänger Verbände, Vereine, freie Gruppen, Einzelpersonen, Einrichtungen, Institutionen oder Stiftungen sein. Zuschüsse sind zahlbar für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger*innen zugänglich sind. Beim Einreichen eines Antrages sind – sofern es sich um einen Verein handelt – die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen. Rückfragen im Fachdienst Kultur sind unter Tel. 03691 670-412 oder per E-Mail an claudius.kabus@eisenach.de möglich. Die zugrunde liegende Förderrichtlinie und das Antragsformular sind hier zu finden: https://www.eisenach.de/kultur

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