Land fördert erneut Dialog-Displays

Keller: „Wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit

Ab morgen (28.08.) gibt es wieder eine Förderung der Dialog-Displays für die Thüringer Kommunen. Die Aktion stößt auf ein großes Interesse und macht den Verkehr nachweislich sicherer. Daher fördern wir die Displays wieder und es stehen dafür in diesem und auch im nächsten Jahr jeweils 30.000 Euro zur Verfügung, sagte Verkehrsministerin Birgit Keller.

Die Geschwindigkeitsmesstafeln signalisieren den Autofahrern, wenn sie mit ihren Fahrzeugen die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten mit einem lächelnden Gesicht oder zum Beispiel einem „Danke“.

Mit positiven Signalen soll auf die Autofahrer eingewirkt und insbesondere in sensiblen Bereichen die schwachen Verkehrsteilnehmer geschützt werden, sagte Verkehrsministerin Keller.

Seit der Initiierung der Aktion in 2013 wurden insgesamt 200 Displays gefördert. Dafür stellte das Land bisher 350.000 Euro bereit.

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Aus dem Fördertopf können Kommunen den Erwerb von Dialog-Displays finanzieren. Jedes Display wird in diesem Jahr mit maximal 1.000 Euro gefördert. In der letzten Förderperiode (2016) waren es 1.250 Euro. Mit den gesunkenen Kosten für die Displays konnte nun auch die Fördersumme reduziert werden, so dass noch mehr Kommunen die Möglichkeit bekommen, ein Display zu erhalten.

Das Antragsverfahren erfolgt erneut nach dem sogenannten „Windhundprinzip“: Die Kommunen, die am schnellsten eine Förderung beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen, erhalten den Zuschlag.

Die Displays werden innerorts an sensiblen Verkehrspunkten wie Schulen, Kliniken und Senioreneinrichtungen angebracht. Studien haben gezeigt, dass diese unmittelbare Rückmeldung an die Autofahrer funktioniert. Das Display ist als Fingerzeig zu verstehen, noch bevor die Autofahrer zur Kasse gebeten werden.

Damit möglichst viele Städte und Gemeinden in den Genuss der Förderung kommen, sind nur jene berechtigt, die in den vergangenen Förderperioden (2013 bis 2016) nicht berücksichtigt wurden.

Die Anträge sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen, das die Fördermittel vergibt. Auf dessen Webseite https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/ sind auch die entsprechenden Informationen bzw. Unterlagen zur Antragstellung eingestellt.

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