Landesamt für Statistik bittet um Auskunft

Im Laufe des Jahres 2006 werden rund 10000 Haushalte in Thüringen Besuch von einem Interviewer oder einer Interviewerin bekommen, die im Auftrag des Thüringer Landesamt für Statistik unterwegs sind. Die Interviewer melden sich schriftlich an und legitimieren sich durch einen amtlichen Ausweis.
Anliegen des Besuches ist es, die Haushalte für den Mikrozensus, der jährlich im gesamten Bundesgebiet durchgeführt wird, zu befragen.

Mit dieser Statistik werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Die Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für jede Bürgerin und jeden Bürger von großer Bedeutung. Sie sind Zahlen für die Politik von morgen.

Gemeinsam mit den Mikrozensus werden Daten für die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union erhoben.

Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe. Das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt.

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Da die Befragung nur bei Einhaltung der Auswahl und vollständiger Befragung aller betroffenen Haushalte repräsentativ ist, sind die Haushalte zur Auskunft verpflichtet. Für bestimmte Fragen ist die Beantwortung freigestellt.

Die Auskunftspflicht erstreckt sich über maximal vier Jahre. Jedes Jahr wird ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt.

Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz.

Am einfachsten ist es für die Haushalte, die Fragen gegenüber der Interviewerin/dem Interviewer mündlich zu beantworten. Alternativ kann aber auch ein Fragebogen ausgefüllt oder die Auskunft telefonisch erteilt werden.

Die Interviewer sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiter im Thüringer Landesamt für Statistik. Alle Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Genaue gesetzliche Regelungen gewährleisten den Datenschutz, der zum Selbstverständnis der amtlichen Statistik gehört.

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