Landesgartenschau 2028: Alle 8 Bewerber qualifizieren sich für die nächste Runde

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Alle acht Bewerbungen zur Ausrichtung der Landesgartenschau im Jahr 2028 wurden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) für die 2. Stufe des Bewerbungsverfahrens zugelassen. Als nächsten Schritt müssen die Städte nun bis zum 31. Oktober 2021 eine Machbarkeitsstudie erarbeiten.

Es ist ein gutes Zeichen für die Qualität der Entwürfe, dass alle acht Bewerbungen die 2. Stufe des Verfahrens erreichen konnten. Und es zeigt auch, wie stark sich die Bewerber für die Austragung der Landesgartenschau 2028 engagieren, um ihren Kommunen und Regionen die damit verbundenen Entwicklungspotenziale zu sichern. In Thüringen haben wir starke und leistungsfähige Kommunen, die sich einen solchen lohnenswerten Kraftakt zutrauen. Alle acht Bewerber sind schon jetzt Gewinner, so Staatssekretär Torsten Weil.

Die Machbarkeitsstudien sind bis zum 31. Oktober 2021 im TMIL einzureichen. Diese können durch ein städtisches Amt oder einen externen Landschaftsarchitekten erarbeitet werden. Anfang 2022 wird eine Kommission unter Leitung des TMIL die Bewerberstädte bereisen und der Landesregierung eine Entscheidungsvorlage vorlegen. Ab Mai 2022 wird mit einer Entscheidung über die Austragung der LGS 2028 gerechnet.

An der Stufe 1 hatten sich acht Städte, Städtepartnerschaften und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt. Die Prüfung der eingereichten Unterlagen erfolgte in Abstimmung mit der Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH.

Beworben haben sich:
• die Stadt Altenburg
• die Stadt Arnstadt
• die Stadt Bad Frankenhausen
• die Stadt Hildburghausen
• die Städte Bad Salzungen und Bad Liebenstein
• der Initiativkreis Interkommunale Landesgartenschau Orla-Region (Pößneck, Neustadt an der Orla, Triptis)
• die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „Entwicklung Oberzentrum Südthüringen“ (Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen, Oberhof)
• der Zweckverband Allianz „Thüringer Becken“ (Sömmerda, Buttstädt, Kindelbrück, Straußfurt)

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Im Vergleich dazu bewarben sich für die LGS 2024 fünf Städte und Städtepartnerschaften.

Die Bewerbungsunterlagen für die LGS 2028 wiesen eine hohe inhaltliche Qualität auf, die den Grundsätzen zur Durchführung von Landesgartenschauen entspricht. Es gab vor allem deutliche Unterschiede mit Bezug auf zentrale oder dezentrale Umsetzungsstrategien.

Interessant und erfreulich ist an den Konzepten, dass viele Bewerber die Landesgartenschau als Motor für die Entwicklung einer ganzen Region sehen, so Weil. Gerade für Thüringen finde ich den Ansatz der regionalen Solidarität besonders sinnvoll und positiv. In der regionalen Entwicklung wird die interkommunale Zusammenarbeit eine immer größere Rolle spielen. Ein gerechter Ausgleich von Lasten und Nutzen im interkommunalen Dialog birgt großes Potenzial für eine nachhaltige Regionalentwicklung. Die LGS kann hier wie ein Leistungsverstärker wirken.

Der Staatssekretär weißt auf den fairen und langfristig nützlichen Wettbewerb um die Austragung der Landesgartenschau hin:

Die Bewerbungen zur LGS stimulieren das vorhandene kreative Potenzial in den Kommunen. Unseren Erfahrungen nach setzen auch diejenigen Bewerber, die keinen Zuschlag für die Ausrichtung der LGS erhalten, Projekte um, die sie in der Machbarkeitsstudie entwickelt haben. Somit erhöht sich die Lebensqualität in den Städten und Regionen auch ohne die Austragung der LGS. Deshalb sind alle LGS-Bewerber bereits Gewinner, unabhängig davon, wie der Wettbewerb letztlich ausgeht.

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