Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben

Sozialausschuss soll mehr Befugnisse bekommen

Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen nimmt die Interessen der ganzen Familie in den Blick. Vorhandene Angebote für Familien, die in den Kommunen angeboten werden, sollen gestärkt und auf Grundlage einer Bedarfsplanung zielgerichtet weiterentwickelt werden. Dafür hat der Freistaat Thüringen seine Förderung in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung, welches am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, regelt die Bedingungen.

Die Höhe der Förderung unterteilt sich in drei Stufen:
Stufe 1 – Bestandsschutz/Erhalt bestehender Einrichtungen (alle Projekte werden in Höhe der Mittel von 2017 weitergeführt, voraussichtlich maximal 3 Jahre).
Stufe 2 – Bestandsschutz sowie Vorbereitung und Durchführung der Bedarfsplanung (Förderung wie Stufe 1 plus max. 60.000 € für eine Planstelle).
Stufe 3 – volle Förderung in Höhe von ca. 450.000 € (Voraussetzung ist eine integrierte Sozialplanung).

Kreisbeigeordneter Martin Rosenstengel sagt dazu:

Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen würdigt Familie als einen Ort der generationsübergreifenden Verantwortungsübernahme und Solidarität. Es richtet sich direkt an Landkreise und kreisfreie Städte und überführe die Familienförderung an die örtliche Ebene, um diese bedarfsgerechter und den Anforderungen entsprechend zielgenauer auszugestalten.
Der kommunale Anteil für die Förderung beträgt mindestens 30 %. Dieser kann aus den seit Jahren fest eingeplanten Fördermitteln des Kreises bestritten werden. So sind trotz deutlich größerer Möglichkeiten keine weiteren Haushaltsmittel notwendig. Grundlage der vollen Förderung ist allerdings eine integrierte Sozialplanung zur Bedarfsanalyse und eine Maßnahmenplanung der Projekte. Die Planstelle dazu haben wir geschaffen, um schnell vorwärts zu kommen.

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Der Wartburgkreis befindet sich seit Mitte 2017 im Planungsprozess einer integrierten Sozialplanung. Dies erfolgt über die Planungskoordination im Rahmen der Armutspräventionsrichtlinie. Maik Klotzbach, Vorsitzender des Sozialausschusses erklärt:

Für die Erlangung der Höchstförderung ist die Vorlage einer fachspezifischen integrierten Planung unter Initiierung von Steuerungs-, Planungs-, Vernetzungs- und Beteiligungsprozessen im Kreis Voraussetzung. Die Erarbeitung ist sehr umfangreich. Deshalb ist im Februar 2019 ein neuer sehr erfahrener Kollege eingestellt worden. Wir wollen in der Stufe II, in der wir uns derzeit befinden, die notwendige Planung vorlegen und hoffen, dass schnellstmöglich der Stufenaufstieg erfolgen kann. Daraus ergebe sich aber auch, dass es bis zum Inkrafttreten zum 01.01.2019 bzw. bis zur Antragstellung am 15.11.2018 nicht möglich gewesen sei, die Höchstförderung aufgrund der umfangreichen Planungsprozesse abzuschließen.

Der Sozialausschuss soll mehr Befugnisse bekommen
Für die Vergabe der Mittel wird ein Beschlussgremium bei der Kreisverwaltung gefordert. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit für das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben per Kreistagsbeschluss zum entsprechenden Beschlussgremium ernannt wird. Die notwendige Änderung der Geschäftsordnung soll in der Kreistagssitzung im März beschlossen werden.

Wir haben das im Sozialausschuss beraten und befürworten diese Lösung. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder lehnt einen weiteren  Begleitausschuss ab, erklärt Maik Klotzbach.

Auf der Internetseite www.familieeins99.de sind alle Informationen zum Programm einzusehen.

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