Landtagswahl 2019: Wählerverzeichnis liegt aus – Wahlbenachrichtigungen wurden versandt

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Am Sonntag, 27. Oktober, findet die Wahl zum 7. Thüringer Landtag statt. Die wahlberechtigten Eisenacher Bürgerinnen und Bürger sind an diesem Tag aufgerufen, die Mitglieder des Landtages für die 7. Legislaturperiode zu wählen.

Wahlkreis 6
Die Stadt Eisenach gehört zum Wahlkreis 6 „Wartburgkreis II/Eisenach“. In diesem Wahlkreis sind acht Bewerber aus acht Parteien / Wählergruppen für die Wahl zugelassen. Jede/r Wähler*in kann zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wird ein Kandidat des Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme wählt man keinen Einzelkandidaten, sondern die Landesliste einer Partei/Wählervereinigung. In Eisenach sind am Wahltag für die Stimmabgabe 42 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Eisenacher Wähler*innen können mit dem Wahlschein in einem beliebigen Lokal ihres Wahlkreises am 27. Oktober wählen gehen. Sie können ihre Stimme aber auch mittels Briefwahl abgeben. Der Wahlschein lässt beide Möglichkeiten zu.

Wählerverzeichnis liegt aus
An der Wahl zum Thüringer Landtag am 27. Oktober kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 6. Oktober die entsprechende Wahlbenachrichtigung. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 7. bis 11. Oktober 2019 (Einsichtsfrist) während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros von 8 bis 18 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 8 bis 16 Uhr (Freitag) in der Stadtverwaltung Eisenach, Verwaltungsgebäude Markt 2, Raum 122, 1. Etage für Wahlberechtigte zur Einsicht bereit. Während der genannten Öffnungszeiten hat jeder Wahlberechtigte das Recht, das Verzeichnis einzusehen und die Daten zu seiner Person auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen zu beantragen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 7. bis 11. Oktober im Wahlbüro Einspruch einlegen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss ebenfalls Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, damit er sein Wahlrecht ausüben kann.

Wahlbenachrichtigungen wurden versandt
Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl 2019 werden seit dem 23. September versandt. Sie sollten bis spätestens 6. Oktober bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Wahlberechtigte sind Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, mit Hauptwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen gemeldet sind und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Wer also am 27. Oktober 2001 oder davor geboren wurde und seinen Hauptwohnsitz in Eisenach hat, darf hier wählen.

Bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2014 hatten von 34.220 Wahlberechtigten in Eisenach 18.167 Wähler*innen (53,1 Prozent) ihr Stimmrecht genutzt. Insgesamt sind in diesem Jahr zur Landtagswahl in Eisenach 32.879 Personen wahlberechtigt.