LEADER in Thüringen – Ländliche Räume gemeinsam gestalten

Öffentlicher Aufruf zur Interessenbekundung für LEADER-Regionen

Das Interessensbekundungsverfahren für die nächste Förderperiode des Europäischen Förderprogramms LEADER ist gestartet. Bis zum 31. Mai 2021 sind lokale und regionale Partnerschaften, Vereine, Verbände, Institutionen, Gemeinden und Landkreise, die den Entwicklungsprozess des ländlichen Raums in Thüringen über 2022 hinaus nachhaltig mitgestalten wollen, aufgerufen, eine entsprechende Interessenbekundung einzureichen.

Mit der LEADER-Methode haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Zukunft ihrer Region ein Stück weit mitzugestalten und selbst darüber zu entscheiden, welche Projekte wichtig sind und was mit der Förderung tatsächlich realisiert werden soll. Ich freue mich, dass die Europäische Kommission diesen erfolgreichen Förderansatz in den kommenden Jahren fortführen wird, so Minister Benjamin-Immanuel Hoff.

Dass Bürgerinnen und Bürger sowie nicht-staatliche Organisationen in den zukünftigen Aktionsgruppen mitwirken, ist ausdrücklich gewünscht. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, Eigenverantwortung und Bürgerbeteiligung in der Regionalentwicklung zu stärken. Thüringen ist ein überwiegend ländlich strukturiertes Bundesland, das angesichts des demografischen Wandels vor enormen Herausforderungen steht.

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LEADER ist durch seinen innovativen und integrierten Ansatz besonders geeignet, Lösungen für komplexe Problemlagen im ländlichen Raum zu entwickeln. Durch das Förderprogramm werden Kooperationen angestoßen, Netzwerke gebildet und erweitert. In einer gemeinsam erarbeiteten regionalen Entwicklungsstrategie werden vor allem Ziele und Handlungsansätze in den Bereichen Tourismus, Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Soziales verankert und im Rahmen der Projektförderung realisiert.

Alle Anforderungen an die Interessenbekundung sind auf der Internetseite www.leader-thueringen.de zu finden. Die Akteure, die bis zum 31. Mai 2021 eine Interessenbekundung einreichen, werden über das weitere Verfahren und die Modalitäten für eine offizielle Bewerbung für die ELER-Förderperiode 2021 bis 2027 informiert und dazu beraten.

Hintergrund:
LEADER („Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“) steht für die „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, um ländliche Räume zu stärken und weiterzuentwickeln. Seit der Förderperiode 2007 bis 2013 ist LEADER Teil des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums“ (ELER). Die neue Förderperiode beginnt 2023. Bis dahin gelten die bisherigen Konditionen im Rahmen einer Übergangsperiode.

In der aktuellen Förderperiode arbeiten in Thüringen 15 Regionale Aktionsgruppen (RAG) nach der LEADER-Methode, die überwiegend als Vereine organisiert sind. Sie decken mit ihrer Gebietskulisse vollständig den ländlichen Raum Thüringens ab. In den RAGn arbeiten auf ehrenamtlicher Basis Akteur:innen aus der Verwaltung, den Kommunen sowie aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich und interessierte Bürger:innen zusammen.

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