Lebendige Dörfer erhalten und fördern

Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen sind offiziell Förderschwerpunkte

Für Baubürgermeister Dr. Uwe Möller und Gisela Büchner (Vorsitzende des Dorferneuerungsbeirates und Ortsteilbürgermeisterin von Neuenhof-Hörschel) war es ein Moment großer Freude. Die Eisenacher Ortsteile Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen sind seit kurzem als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und -entwicklung anerkannt. Die Urkunde erhielten die beiden von Birgit Keller (Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft). In einem rund neun Monate andauernden Prozess war zuvor ein gemeindliches Entwicklungskonzept (GEK) für die Region der westlichen Ortsteile erarbeitet worden. Das GEK ist Voraussetzung, um überhaupt einen Antrag auf Anerkennung als Förderschwerpunkt stellen zu können. Ein eigens gebildeter Dorferneuerungsbeirat, das Planungsbüro IPU GmbH aus Erfurt sowie die Stadtverwaltung Eisenach arbeiten eng zusammen, um lebendige Ortsteile zu erhalten und zu fördern.

Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Ab 2019 können Anträge zur Förderung von kommunalen und privaten Vorhaben gestellt werden, sagte Baubürgermeister Möller.

Der Förderzeitraum umfasst die Jahre 2019 bis 2023.

Projekte, die auf dem Umsetzungsplan stehen, sind zum Beispiel: Ortsbildprägende Dorfplätze sollen saniert und gestaltet werden, innerörtliche Straßen und Gehwege sollen saniert werden, die Friedhofeingänge in Hörschel, Wartha und Göringen sollen erneuert werden, der Wanderparkplatz in Hörschel soll ausgebaut werden und vieles andere mehr.

Für die Förderung gibt es bestimmte Vorgaben. Kommunale Projekte können mit bis zu 65 Prozent, private mit bis zu 35 Prozent gefördert werden. Anträge können jährlich bis zum 15. Januar des laufenden Jahres erfolgen. Allerdings ist der Titel Förderschwerpunkt noch keine Garantie, dass die im Konzept erarbeiteten Projekte auch wirklich gefördert werden. Jährlich sind fristgemäß entsprechende Anträge zu den Einzelmaßnahmen zu stellen. Über die tatsächliche Förderung wird auf Grundlage von Auswahlkriterien und den verfügbaren Haushaltsmitteln der Stadt Eisenach entschieden.

Wer als privater Bauherr Anträge stellen möchte, kann sich an das Amt für Stadtentwicklung wenden. Die Mitarbeiter helfen gerne weiter und beraten, wie Anträge gestellt werden müssen und wie Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Um die Einwohner der westlichen Eisenacher Ortsteile über das Thema zu informieren, wird es zeitnah eine Infoveranstaltung sowie Beratung geben. Erste Anträge können bereits bis zum 15. Januar 2019 gestellt werden. Weitere Informationen dazu folgen.

Fördermittel zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung:
Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Voraussichtlich stehen Thüringen für die nächsten Jahre für die Dorferneuerung und -entwicklung jährlich rund 30 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 1991 wurden im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung in Thüringen etwa 1.900 Dörfer als Förderschwerpunkt anerkannt und rund 926 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt. Das damit ausgelöste Volumen öffentlicher und privater Investitionen bewegt sich in einer Größenordnung zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro. Am 24. Oktober 2018 sind insgesamt 16 Gemeinden in das Förderprogramm aufgenommen worden.

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