Maskenpflicht in Stadt und Kreis erweitert 


Mit einer Allgemeinverfügung hat der Wartburgkreis die erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung festgelegt.

Diese Festlegung hatte der Landkreis aufgrund der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Thüringen vom 30. November zu treffen. Dort ist festgehalten, dass „an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Personen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, die Maskenpflicht zu erweitern ist. Die konkreten Orte zu benennen, obliegt den zuständigen Gesundheitsbehörden.

Für Eisenach gilt die erweiterte Maskenpflicht in folgenden Bereichen: in der Fußgängerzone, auf der Karlstraße zwischen Markt und Johannisstraße/Karlsplatz sowie in der Querstraße zwischen Goldschmiedenstraße und Alexanderstraße. Sie gilt dort von montags bis samstags 8 bis 19 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen während der zugelassenen Ladenöffnungszeiten.

In Stadt und Landkreis gilt die erweiterte Maskenpflicht zudem auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten während der zugelassenen Angebots- und Verkaufszeiten.

Masken sind von montags bis samstags zwischen 6 und 18 Uhr ebenfalls auf allen Busbahnhöfen zu tragen sowie an Bushaltestellen im Wartebereich, insbesondere in den überdachten Wartehallen.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt auch in sonstigen Bereichen, die durch ein Hinweisschild „Maskenpflicht“ oder ähnliches gekennzeichnet sind.

Mit Stand 3. Dezember verzeichneten der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach rund 400 aktive Coronainfektionen. Über 2.300 Menschen befinden sich derzeit in Quarantäne.

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