Mehr Demokratie begrüßt Informationen der Stadt Eisenach
vor Bürgerentscheid am 9. Dezember als vorbildlich
Als vorbildlich bezeichnet der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie die von der Stadt Eisenach in diesen Tagen an alle Stimmberechtigten versandten Informationen zum Bürgerentscheid am 9. Dezember. Eine inhaltliche Information über die zur Entscheidung anstehende Sache sei gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch deshalb sei es begrüßenswert, dass neben der Abstimmungsbenachrichtigung auch über die Sache informiert werde.
„Die Information ist ausgewogen und fair, beide Seiten, Bürgerinitiative und Stadt, äußern sich selbst und in selbem Umfang – das ist mustergültig“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Die Stadt zeige auch, dass trotz einer klammen öffentlichen Kasse eine solche Information möglich sei. Diese sei zwar knapp gehalten, immerhin aber werde ein Überblick gegeben und die Bürgerinnen und Bürger würden angeregt, sich bei Bedarf weiter zu informieren. „Die Stadt folgt damit dem Demokratie-Prinzip, nach dem die Menschen, informiert entscheiden sollen.“
Mehr Demokratie fordert alle Eisenacher Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Abstimmung am 9. Dezember zu beteiligen. Bei diesem ersten Eisenacher Bürgerentscheid könne erfahren werden, welches Gewicht die eigene Stimme in einer Sachfrage haben kann. „Bürgerentscheide sind in Thüringen noch eine Seltenheit. Die Eisenacher sollten sich diese Erfahrung einer direkten politischen Mitwirkung nicht entgehen lassen“, so Beck.
In den mehr als tausend Thüringer Kommunen gab es seit Einführung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vor fast 20 Jahren bisher lediglich 34 Bürgerentscheide. Dem Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen war es mit einem Volksbegehren 2008 gelungen, eine Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu initiieren, die 2009 vom Landtag beschlossen wurde.
Seither sind die Hürden für die direkte Demokratie in den Gemeinden bürgerfreundlicher gestaltet. Dennoch gibt es nach Ansicht von Mehr Demokratie Reformbedarf. So sollte beispielsweise der Stadtrat selbst bei Schicksalsfragen einen Bürgerentscheid ansetzen oder bei einer Abstimmung einen Alternativvorschlag neben den der Initiative stellen können. Auch eine Information vor einem Bürgerentscheid an alle Stimmberechtigten sollte gesetzlich festgeschrieben werden.