Minister Schütz: LKW-Fahrverbot an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen nicht mehr zeitgemäß

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Thüringens Verkehrsminister Steffen Schütz spricht sich für eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aus, um das Fahrverbot für LKW an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen aufzuheben. „Wir wollen den Güterverkehr erleichtern und bürokratische Hürden abbauen, ohne die Fahrerinnen und Fahrer zusätzlich zu belasten“, begründet der Minister die Initiative. „Das LKW-Fahrverbot an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen ist nicht mehr zeitgemäß.“
LKW-Fahrverbote an bundesuneinheitlichen Feiertagen führen regelmäßig dazu, dass geschäftsmäßige Fahrten unterbrochen werden müssen, wenn in einem Land ein entsprechender Feiertag begangen wird. Fernfahrer und Fernfahrerinnen können dann nicht an ihren Heimatstandort zurückkehren, sondern müssen auf den oftmals überfüllten Rastanlagen der Autobahnen übernachten. „Die LKW-Fahrverbote verursachen einen erheblichen Mehraufwand bei der Planung und Durchführung von Gütertransporten“, fügte der Minister hinzu.
Die bereits heute nach StVO bestehende Möglichkeit von Ausnahmen, um bei unterschiedlichen Feiertagsregelungen den „Transit“ durch ein Land zu ermöglichen, verursacht bei den Speditionsunternehmen wie in den Behörden einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
„Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wollen wir den Güterverkehr erleichtern und effiziente Lieferketten gewährleisten“, sagt Minister Schütz. „Durch diese Änderungen fallen keine freien Tage für Beschäftigte der Transportbranche weg. Mit der Aufhebung des Feiertagsfahrverbots ändert sich nichts an der Feiertagsregelung im betreffenden Land. Dieser bleibt für die dort Beschäftigten selbstverständlich bestehen.“
Minister Schütz wird sich bei den Verkehrsministern der Länder für eine Initiative beim Bundesministerium für Verkehr (BMV) einsetzen, eine entsprechende Änderung der StVO auf den Weg zu bringen.