Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal erhält Naturparkverordnung

Der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal erhält zum Jahresende 2011 seine Naturparkverordnung. «Mit der Ausweisung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal haben wir die rechtsförmliche Grundlage sowohl für die touristische Weiterentwicklung als auch für den Erhalt dieser bundesweit bedeutenden Landschaft gelegt», sagte Thüringens Umweltminister Jürgen Reinholz anlässlich der Ausweisung. Reinholz dankte gemeinsam mit Staatssekretär Roland Richwien allen regionalen Akteuren und insbesondere dem Verein der Freunde des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal und des Nationalparks Hainich e.V. (VDF) für ihre unermüdliche Arbeit zum Wohle der Region.
Der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal liegt zwischen Eisenach und Heiligenstadt im Westen Thüringens. Verträumte Dörfer und Kleinstädte liegen harmonisch in der Landschaft eingebettet. Romantische Burgen, Kirchen und gut erhaltene, alte Stadtkerne, wie in Mühlhausen, gewähren Einblicke in die reiche Historie der Region. Sie laden mit Charme zum Verweilen ein. So vielfältig ist der Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal im Übergangsbereich zum Thüringer Becken. Die Nähe zur ehemaligen Grenze und militärische Nutzungen haben einzigartige Kultur- und Naturlandschaften im Herzen Deutschlands bewahrt. Sie bieten Platz für in Mitteleuropa seltene Biotope und vielfältige Möglichkeiten der Naturbeobachtung. Gemäß dem Leitsatz „Mensch und Natur gehören zusammen“ bietet der Naturpark seinen Besuchern zahlreiche Möglichkeiten, die Natur und Kultur dieser abwechslungsreichen Landschaft zu entdecken. Initiiert wurde der 858 Quadratkilometer große Naturpark bereits im Jahre 1990.

Thüringen besitzt mit dem Nationalpark «Hainich», den Biosphärenreservaten «Rhön» und «Vessertal-Thüringer Wald»» sowie den Naturparken «Thüringer Wald», «Kyffhäuser», «Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale», «Eichsfeld-Hainich-Werratal» und dem «Südharz» acht Nationale Naturlandschaften. Die Verordnung über den Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal ist im Gesetz und Verordnungsblatt des Freistaats Thüringen veröffentlicht und kann unter anderem in der Naturparkverwaltung in Fürstenhagen eingesehen werden.

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